23.03.2021

Flohmi mit Maskenpflicht

Wegen Corona setzt der Altstätter Flohmarkt trotz Regeln viel Eigenverantwortung voraus.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Es ist noch dunkel, wenn am Samstag, 27. März, die ersten Anbieter auf der Breite eintreffen und sich mit einer grossen Decke ihr Plätzchen sichern oder ihren mitgebrachten Stand aufstellen.Ab 6 Uhr wird Marktchef Michael Sonderegger die Plätze zuweisen. Aus Erfahrung weiss er, dass Anbieter, die vor 6 Uhr kommen, jenen Platz beziehen, den sie immer haben.Maskenpflicht auf ganzem ArealDer Marktchef wird allerdings auf genug Abstand zwischen den Ständen und anderen Anbieterflächen achten. Alle Teilnehmenden bekommen das Schutzkonzept ausgehändigt. Auch werden Schilder aufgestellt, die auf die geltenden Regeln hinweisen.Angesichts des eher grossen zu erwartenden Publikums gilt auf dem ganzen Flohmarktareal Maskenpflicht. Die geltenden Präventivmassnahmen hat die Altstätter Marktkommission mit dem Marktverband abgesprochen. Verzichtet wird auf eine Zirkulation der Besucherinnen und Besucher in einer vorgegebenen Richtung.Mirjam Seitz-Popp, die Präsidentin der Marktkommission, hofft auf eigenverantwortliches Handeln sowohl der Anbieterinnen und Anbieter als auch des Publikums.Anbieter fördern die Einhaltung der RegelnAuch andernorts, etwa in Zürich, wird dies hervorgestrichen. Dort heisst es unter anderem: «Verkäuferinnen und Verkäufer setzen sich an ihrem Stand für sich und ihre Kundschaft aktiv für die Einhaltung der Regeln ein.» Dazu gehört nicht nur der Mindestabstand von 1,5 Metern, sondern ebenso, dass regelmässig Hände und Verkaufsobjekte desinfiziert werden.Es empfiehlt sich auch, die feilgehaltene Ware mehr als sonst nur anzuschauen und nach Möglichkeit davon abzusehen, sie anzufassen. Mirjam Seitz erwähnt die Wichtigkeit, dem Flohmarkt bereits bei Anzeichen eines Unwohlseins fernzubleiben.Durchführungsort ist wie gewohnt die (bei bergwärts gerichtetem Blick) linke Seite der Trogenerstrasse. Die Marktkommission geht davon aus, dass dieser Platz genügt. Für den Fall eines besonderen Zustroms von Standbetreibern bleibt der Platz beim Muneli (auf der anderen Strassenseite) gesperrt. Somit bestünde notfalls eine Ausweichmöglichkeit.

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