Die Gemeinderäte haben in Absprache mit dem Feuerwehrkommandanten ein absolutes Feuerwerks- und Feuerverbot im Freien verfügt. Es gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet der fünf Mittelrheintaler Gemeinden ab sofort und bis auf Widerruf.Damit ist es nun auch in diesen fünf Gemeinden strikte untersagt, Feuer im Freien zu entfachen, Raucherwaren wegzuwerfen oder Feuerwerk jeglicher Art zu zünden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafanzeige rechnen.Der Kanton hat in der Zwischenzeit das am Dienstag ausgesprochene Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und bis 200 Meter an den Wald heran bestätigt. Der Kanton verzichtet aber wegen der regional unterschiedlichen Gefahrenlage nach wie vor darauf, ein flächendeckendes generelles Verbot zu verhängen. Im ganzen Kanton verboten ist es allerdings, Himmelslaternen mit Kerzen oder ähnliches steigen zu lassen.