02.12.2020

Feuerwehrersatzabgabe kann weiterhin erlassen werden

Neu regelt die Verordnung, dass Gemeinden auf den Bezug der Steuer von Minderbemittelten verzichten können.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Der Altstätter CVP-­Kantonsrat Andreas Broger sah mit dem an Neujahr in Kraft tretenden neuen Feuerschutzgesetz ein Problem auf die Städte und Gemeinden zukommen, nämlich dass sie künftig die Feuerwehrersatzabgabe auch Einwohnern in Rechnung stellen müssen, die so wenig besitzen und verdienen, dass sie sonst keine Steuern bezahlen müssen. Das hätte wohl zur Folge, dass viele dieser Rechnungen nicht bezahlt würden und sie eventuell sogar von den Sozialen Diensten übernommen werden müssten, womit die öffentliche Hand die öffentliche Hand bezahlen würde.Das Problem wird in der Verordnung geregeltDas wäre verwaltungsökonomisch unsinnig und sozialpolitisch fragwürdig, finden Broger und mit ihm die St. Galler GLP-Kantonsrätin Sonja Lüthi und der Wiler SP-Kantonsrat Dario Sulzer. Gemeinsam regten sie in der Septembersession eine Änderung des erst letzten Januar vom Kantonsrat verabschiedeten neuen Gesetzes an.Dazu kommt es nun nicht. Die Regierung legte in ihrer Stellungnahme zum Motionsbegehren dar, dass sie selbst das Problem auch gesehen hat und es deswegen in der Verordnung (die in der Gesetzessammlung noch nicht veröffentlicht ist) regelt. Demnach werden die Gemeinden autonom per Reglement auf den Bezug der Feuerwehrersatzabgabe verzichten können, wenn die Rechnung weniger als 50 Franken betragen würde. Inhaltlich befriedige die Stellungnahme nur mittelmässig, meinte am Montag Sonja Lüthi im Namen der Motionäre. Weil die Sachlage gleichwohl nun geklärt sei, wurde die Motion zurückgezogen.

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