proLitteris
20.09.2022

Feuerwehr im Clinch mit der GVSG

Mitte-Kantonsrat Andreas Broger beschwert sich bei der Regierung über die Gebäudeversicherung, die manche bei Feuerwehreinsätzen entstehende Kosten nicht übernehme. Die Feuerwehren von Altstätten und Rebstein sind mit solchen Forderungen konfrontiert.

Von Max Tinner
aktualisiert am 25.10.2023

Das am Dienstag, 21. Juni, an der Industriestrasse in Rebstein ausgebrochene Feuer liess sich nur schwer löschen. Im Dämmmaterial in den Wänden glimmte es noch am Folgetag weiter. Doch ins Gebäude hinein, um an diese Glutnester heranzukommen, konnte man nicht mehr. Das Gebäude hätte einbrechen und die Feuerwehrleute unter sich begraben können. Die Einsatzleitung wollte deshalb einreissen lassen, was vom Haus noch stand, um auch die Glutnester noch löschen zu können und so einem erneuten Brandausbruch vorzubeugen. Stefan Kläui, Kommandant der Feuerwehr Rebstein-Marbach, hält fest:

Für uns war klar: Das Gebäude hatte längst Totalschaden erlitten.

Die Massnahme schien daher zweck- und verhältnismässig. Doch der Pikettdienstler der kantonalen Gebäudeversicherung GVSG vor Ort habe es für unnötig gehalten und klargemacht, dass die Feuerwehr die Kosten selbst zu übernehmen hätte.

«Wir haben uns davon beeinflussen lassen – und in der Nacht darauf brannte es in der Brandruine erneut.» Die Feuerwehr liess das Gebäude dann doch noch einreissen – und bleibt nun auf der Rechnung über rund 10000 Franken sitzen, wie es ihr angedroht worden war. Bezahlt wird sie in der Folge wohl von der Gemeinde aus den Einnahmen der Feuerwehrdienstersatzabgabe. Es sei denn, es käme ein Verschulden am Brand aus – dann wäre ein Regress auf den Verursacher denkbar.

Massnamen, die Ärgeres verhindern sollen

Peter Keel, der Kommandant der benachbarten Feuerwehr in Altstätten, berichtet von einem ähnlichen Fall. Beim Brand eines Einfamilienhauses diesen Frühsommer in Hinterforst habe man die Hebebühne eines Dachdeckers angefordert, um Fotovoltaikmodule entfernen zu können. Mit dem eigenen Hubretter sei man nicht an sie herangekommen, erklärt Keel. Es sei darum gegangen, so schnell wie möglich das Dach zu öffnen, um den Brand eindämmen zu können. Doch die Kosten für diese Notabdeckung soll nun ebenfalls die Feuerwehr selbst tragen.

Hier geht es zwar lediglich um wenige hundert Franken, wie Keel einräumt. Es sei aber stossend, dass die Feuerwehr für die Kosten von Massnahmen aufkommen soll, die einzig dazu dienten, Schlimmeres und damit höhere Kosten zu verhindern – für welche die Gebäudeversicherung notabene dann aber aufkommen müsste. Keel fürchtet aber, dass sich solche Streitigkeiten mit der Gebäudeversicherung häufen könnten. Denn Fotovoltaikanlagen habe es auf je länger je mehr Dächern, weshalb es vermehrt zu solchen Situationen kommen werde. 

Der Altstätter Mitte-Kantonsrat Andreas Broger will nun von der Regierung geklärt haben, ob die Feuerwehren für solche an Dritte vergebene Massnahmen zur Schadenminderung tatsächlich selbst aufkommen müssen. Oder auch für Abbrucharbeiten wie in Rebstein, obwohl der Abbruch Bestandteil des Wiederaufbaus sei und damit bei der Gebäudeversicherung versichert wäre, wie Broger in der einfachen Anfrage schreibt. Er will ausserdem wissen, welche Aufgaben und Kompetenzen der Pikettdienstler der Gebäudeversicherung während Feuerwehreinsätzen hat.

Broger hat ein besonderes Interesse an der Klärung dieser Fragen. Als Stadtrat steht er der Altstätter Sicherheitskommission und damit auch der Feuerwehr vor. Beruflich ist er Schadeninspektor Haftpflicht und Bau in einer grossen Versicherungsgesellschaft.


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