Das Feuer- und Feuerwerksverbot galt zunächst nur für den Wald und 200 Meter um Wald herum. Wegen der anhaltenden Trockenheit und der sich daraus ergebenden grossen Brandgefahr gilt das Verbot nun flächendeckend.Eine Ausnahme vom Feuerwerkverbot gibt es lediglich noch für Gemeinden wie Rorschach, die ihr Feuerwerk mindestens 350 Meter vom Ufer weg im See draussen steigen lassen - was weiter draussen ist als gewöhnlich.