15.09.2020

Feuerschutzgesetz wird vorerst nicht geändert

Der Kantonsrat hat eine dringliche Behandlung der Motion Andreas Brogers zur Änderung des Feuerschutzgesetzes abgelehnt.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Zusammen mit weiteren Kantonsräten fordert Andreas Broger (CVP, Altstätten) im neuen Feuerschutzgesetz eine Korrektur der Bestimmung für die Feuerwehrersatzabgabe. Er fordert, dass Ersatzpflichtigen, die über kein steuerbares Einkommen verfügen, die Mindestabgabe wie bisher erlassen wird. Der Kantonsrat hat sich nun am Dienstag mit 74 Nein zu 37 Ja gegen die dringliche Behandlung des Vorstosses ausgesprochen, auch aus «gesetzeshygienischen» Gründen, die Regierungsrat Fredy Fässler zuvor geltend gemacht hatte. Er habe zwar ein gewisses Verständnis für die Bedenken hinsichtlich der Schwierigkeiten, die sich beim Bezug der Mindestgebühr ergeben könnten. Aber weder während der Vernehmlassung, noch in der vorberatenden Kommission, noch in den Beratungen im Rat sei der Passus kritisiert worden.Man werde sich die in der Motion aufgeworfenen Fragen selbstverständlich ansehen. Jetzt aber noch kurz vor Inkrafttreten am 1. Januar 2021 noch «auf dem dringlichen Dienstweg» das Gesetz zu ändern, reiche die Zeit schlichtweg nicht. Fässler erinnerte, dass auf die Novembersession eine Vorlage erarbeitet werden müsste, die dann von einer vorberatenden Kommission und danach auch vom Rat selbst noch behandelt werden müsste. 

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