30.07.2018

Feuer- und Feuerwerkverbot gilt jetzt kantonsweit

Jetzt gilt das generelle Feuer- und Feuerwerkverbot, wie es seit Freitag in allen Gemeinden zwischen St.Margrethen und Sevelen gilt, auch in jenen Gemeinden, die bislang von einem generellen Verbot abgesehen haben. Der Kanton hat das bisherige beschränkte Verbot verschärft.

Von sk/red.
aktualisiert am 03.11.2022
In jenen Gemeinden, die Feuer und Feuerwerk nicht bereits auf dem ganzen jeweiligen Gemeindegebiet verboten hatten, galt bislang ein Verbot beschränkt auf den Wald und 200 Meter vom Wald weg. Mit der nun vom Kanton beschlossenen Verschärfung gilt es nun im ganzen Kantonsgebiet, also auch in Rheineck und Thal. Diese beiden Gemeinden im Rheintal hatten bislang noch auf ein generelles Feuer- und Feuerwerkverbot verzichtet.Es ist damit untersagt … … Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen, … Feuerwerk (Raketen, Vulkane, Böller etc.), Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden, … brennende Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen, … Holzkohlegrills zu gebrauchen,… Kerzen im Freien anzuzünden.Ausserhalb der Wälder dürfen Gas- und Elektrogrills genutzt werden, wenn diese auf nicht brennbarem Untergrund stehen und der Abstand zu brennbarem Materialien gewährleistet ist. Es gilt, die nötige Vorsicht walten zu lassen. Wer unsicher ist, ob weitere Situationen ebenso unter das Verbot fallen, verzichtet besser.Das Verbot gilt ab sofort und bis auf Widerruf. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin.Feuerwerk auf dem See draussen bleibt möglichErlaubt bleiben kommunale Grossfeuerwerke auf Seen, sofern der Abstand zum Ufer mindestens 350 Meter beträgt.  

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