27.07.2018

Feuer- und Feuerwerksverbot von St.Margrethen bis Sevelen

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot gilt nun im ganzen Rheintal von St.Margrethen bis Rüthi und auch in den meisten Gemeinden im Werdenberg. Wegen der Trockenheit besteht grosse Brandgefahr.

Von gk/mt.
aktualisiert am 03.11.2022
Fast alle Gemeinden im Rheintal haben das im Wald und in Waldnähe geltende Feuerverbot des Kantons zu einem allgemeinen Verbot fürs ganze jeweilige Gemeindegebiet verschärft. Es gilt damit ab sofort von St.Margrethen bis Rüthi und darüber hinaus auch das Werdenberg hinauf bis und mit Sevelen.In diesem Gebiet ist es ab sofort strikte untersagt, Feuer im Freien zu entfachen, Raucherwaren wegzuwerfen oder Feuerwerk jeglicher Art zu zünden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafanzeige rechnen.Von einem allgemeinen Feuer- und Feuerwerkverbot abgesehen, wird vorerst noch in den Gemeinden Rheineck und Thal.Der Kanton hat am Freitag das am Dienstag ausgesprochene Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und bis 200 Meter an den Wald heran bestätigt. Er verzichtet aber wegen der regional unterschiedlichen Gefahrenlage nach wie vor darauf, ein flächendeckendes generelles Verbot zu verhängen. Im ganzen Kanton verboten ist es allerdings, Himmelslaternen mit Kerzen oder ähnliches steigen zu lassen.

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