Widnau 10.10.2023

Fehlende Wahlzettel und Listen: Sind deine Wahlunterlagen vollständig?

Einzelne Stimmberechtigte im Kanton St.Gallen haben unvollständige Wahlunterlagen für den Urnengang vom 22. Oktober 2023 erhalten. Betroffen sind unter anderem Widnauerinnen und Widnauer.

Von cw
aktualisiert am 11.10.2023

Fauxpas in der St. Gallischen Staatskanzlei: Bisher haben sich 51 Personen im Kanton gemeldet, dass ihre Wahlunterlagen unvollständig sind. In 43 der bislang bekannten Fälle fehlten der Wahlzettel und teilweise auch die Wahlanleitung für die Erneuerungswahl der st. gallischen Mitglieder des Ständerates. Schuld daran ist ein technisches Problem einer Verpackungsmaschine. Mit der betreffenden Maschine wurde lediglich das Wahlmaterial der für die elektronische Stimmabgabe angemeldeten Stimmberechtigten der Gemeinden Goldach, Rapperswil-Jona, Kirchberg, Vilters-Wangs und Widnau verpackt. Auf Anfrage bestätigt Gemeinderatsschreiberin Katja Hutter, dass in Widnau Fälle bekannt sind: "Die Betroffenen haben sich bei uns gemeldet, und wir haben ihnen das fehlende Material ausgehändigt."

In den anderen acht Fällen erhielten Stimmberechtigte nicht alle Listen für die Nationalratswahl, wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt. Hierbei hat die Druckerei eine geringe Anzahl von Broschüren mit fehlerhaften Abzügen für die Verpackung freigegeben. Die betroffenen Gemeinden lassen sich dabei nicht näher eingrenzen. Aufgrund der Fehlerursachen geht die Staatskanzlei davon aus, dass nur eine sehr geringe Menge an unvollständigen Wahlunterlagen ausgeliefert wurde.

Die betroffenen Stimmberechtigten haben bereits Ersatzmaterial von ihren Wohnsitzgemeinden erhalten.

Wahlunterlagen auf Vollständigkeit prüfen

Die Staatskanzlei ruft die Stimmberechtigten dazu auf, die ihnen zugestellten Wahlunterlagen auf Vollständigkeit hin zu prüfen. Das muss in den Wahlunterlagen enthalten sein:

  • Eine Broschüre mit 29 vorgedruckten Listen
  • Eine leere Liste
  • Ein Wahlzettel
  • Eine Wahlanteilung für die Ständeratswahlen

Wer etwas vermisst, erhält bei der Wohnsitzgemeinde die vollständigen Unterlagen. 


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