24.11.2018

Fasnachtsdekorationen in Lokalen sind bewilligungspflichtig

Der Gemeinderat informiert über die Arbeitsvergaben. Gesuche für das Dekorieren von Lokalen an Fasnacht sind bis 18. Dezember einzureichen.

Der Gemeinderat hat folgende Arbeiten vergeben: Metallbauarbeiten für den Umbau Werkhof an Spirig Metalltechnik AG, Diepoldsau. Neu­bau Verkehrszählstelle Zollamt Schmitter – Verkehrszählgerät an Digitalparking AG, Dietikon.Neubau Verkehrszählstelle Zollamt Schmitter – Verteilkabine und Kabelanlage an Kummler+Matter AG, St. Gallen. Der Gemeinderat hat zu­- dem auf Antrag der Strandbad-Kommission die Abrechnung für Strandbad, Campingplatz und Massenlager genehmigt. Das Budget konnte dank des schönen Sommers erreicht werden. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass das Dekorieren von Wirtschaftslokalen an der Fasnacht , vom 1. Februar bis 5. März, bewilligungspflichtig ist. Gesuche sind schriftlich bis zum 18. Dezember unter Angabe des Mottos einzureichen. (gk)

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