Rebstein 01.05.2024

Falsche Polizisten wollten 78-Jährige abzocken - dann kam die echte Polizei

Am Dienstag forderten Betrüger eine Frau am Telefon auf, Geld abzuheben und an einen Abholer zu übergeben. Bei der Geldübergabe schritt die Kantonspolizei St. Gallen ein.  

Von red/kapo
aktualisiert am 01.05.2024

Eine 78-jährige Frau erhielt am Montag einen Anruf von einem angeblichen Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen, wie die echte Kantonspolizei in einer Medienmitteilung schreibt. Der falsche Polizist sagte der Frau, dass sie mehrere tausend Franken für einen bestellten Fernseher bei MediaMarkt bezahlen müsse.

Er forderte sie auf, dieses Geld bei der Bank abzuheben. Nachdem die Frau das Geld geholt hatte und dem Telefonbetrüger die Seriennummer angab, wurde ihr gesagt, dass es sich dabei um Falschgeld handle. Darum müsse sie das abgehobene Geld einem Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen übergeben.

Die echte Kantonspolizei St.Gallen ist auf den Fall und die bevorstehende Geldübergabe aufmerksam geworden. Die Polizisten konnten schliesslich den Abholer, einen 27-jährigen Franzosen, am Wohnort der Frau festnehmen. Die Kantonspolizei St.Gallen hat die Ermittlungen eingeleitet.

Die Polizei verlangt nie Geld zur Aufbewahrung

Nach wie vor würden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizistinnen und Polizisten oder Sicherheitsdiensten festgestellt, schreibt die Kantonspolizei in ihrer Medienmitteilung weiter. Oftmals kämen Betrüger zum Erfolg. Die Kantonspolizei St.Gallen warnt vor solche Anrufen und rät Folgendes:

  • Die Polizei und andere Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.
  • Ebenso verlangen die Strafverfolgungsbehörden niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.
  • Im Verdachtsfall soll man sich bei einer Polizeistation in der Nähe oder bei der Notrufnummer 117 melden.
  • Fremden Anrufenden gegenüber soll man keine Angaben über persönlichen oder finanzielle Verhältnisse machen.
  • Unbekannten Personen ist niemals Bargeld oder Wertsachen zu übergeben.
  • Bekannte und Verwandte soll man warnen.
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