Die Dachorganisation der Jenischen und Sinti der Schweiz beruft sich auf ihre Grundrechte als national anerkannte Minderheit sowie auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2003. Es besagt, dass die Kantone in ihren Richtplänen die Bedürfnisse der Fahrenden berücksichtigen müssen.In St. Gallen sind mindestens fünf Durchgangsplätze vorgesehen, kein einziger wurde bisher realisiert.Die Radgenossenschaft verlangt in ihrem Rekurs, dass Thal angewiesen wird, das Vorhaben dennoch umzusetzen. Der Kanton hatte bisher stets betont, dass er Durchgangsplätze nur im Konsens mit den jeweiligen Gemeinden schaffen will. (nh)