25.05.2018

EVZ-Mitarbeiterin entlastet

Das Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) Altstätten war Anfang März in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, da anscheinend von einem Asylbewerber Bilder mit einem Privathandy aufgenommen worden waren. Die internen Weisungen befinden sich derzeit in Überarbeitung.

Von acp
aktualisiert am 03.11.2022
Das Staatssekratariat für Migration (SEM) kündigte im März eine Untersuchung der Vorgänge in Altstätten an. Auf Nachfrage des Rheintalers teilte das SEM nun mit, dass die Mitarbeiterin des EVZ Altstätten, die seinerzeit besagte Handybilder gemacht hatte, "grundsätzlich keine internen Weisungen oder gar strafrechtliche Bestimmungen verletzt" habe.Der Vorfall und die Untersuchung habe jedoch gezeigt, dass die "Weisungen in Bezug auf die Identifizierung von Asylsuchenden, bei der Fotografien gemacht werden dürfen, noch präzisiert werden müssen."  Wer darf anwesend sein, wer muss es, dürfen es nur Personen gleichen Geschlechts sein, wann darf mehr als nur das Gesicht fotografiert werden: Diese Fragen werden beim SEM noch geklärt."Klar ist bereits, dass dies (andere Fotos als nur vom gesicht) künftig nur mit einer schriftlichen Einwilligung des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin erfolgen darf (mündlich genügt nicht), dass eine SEM-Kamera verwendet werden muss (und kein privates Handy) und dass die Leitung des Bundeszentrums in den jeweiligen Fällen einverstanden ist", teilt SEM-Mediensprecher Daniel Bach mit und ergänzt: "Bis alle rechtlichen Fragen geklärt und intern kommuniziert sind, werden keine solchen Aufnahmen gemacht. Die SEM-Mitarbeitenden wurden entsprechend angewiesen". 

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