17.01.2019

Etwas mehr Musik ist wieder erlaubt

Letztes Jahr ärgerten sich die Wagenbaugruppen über ein neues Reglement an den Fasnachtsumzügen in Altstätten, Oberriet, Rebstein, Kriessern und Diepoldsau. Es gilt auch heuer, wurde aber in einem besonders kritisierten Punkt gelockert.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Max TinnerBereits Monate vor der letztjährigen Fasnacht war das Blut mancher Fasnächtler in Wallung geraten. Nicht aus Vorfreude auf die närrischen Tage, sondern wegen eines neuen Reglements, das die Organisatoren der Umzüge für die Wagengruppen erlassen haben. Manche Gruppen erachteten die Vorschriften darin als reine Schikane und wollten die Umzüge gar boykottieren. Die meisten fügten sich dann doch drein; eine Gruppe, die «Sauftruppe Rheintal», machte das neue Reglement gar zum Motto.Aussenbeschallung ist wieder erlaubtDas Reglement gilt auch dieses Jahr, wurde aber etwas überarbeitet. Hauptsächlich sind die Änderungen redaktioneller Natur. Eine Einschränkung, die den Wagenbaugruppen besonders sauer aufgestossen war, ist allerdings gelockert worden: Während an den Umzügen 2018 Musikboxen nur ins Wageninnere gerichtet sein durften, ist jetzt eine Aussenbeschallung wieder erlaubt – mit der Einschränkung, dass die Boxen nicht direkt aufs Publikum am Strassenrand gerichtet sein dürfen. Die Anpassung ist das Ergebnis einer Aussprache der Umzugsorganisatoren mit den Wagenbaugruppen, wie der OK-Präsident der Altstätter Fasnacht, Alex Zenhäusern, erklärt.Aus dem Reglement gestrichen wurde auch das Musikverbot auf der An- und Wegfahrt an den bzw. vom Umzugsort. Die Vorgabe war auch ein wenig weltfremd – schliesslich darf man in einem fahrenden Auto mit offenem Fenster ja auch Musik hören. Und einen Einfluss darauf, was die Gruppen auf der Fahrt von einem Dorf zum anderen machen, haben die Umzugsveranstalter sowieso nicht. Neu wird im überarbeiteten Reglement denn auch auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen, im Besonderen auf jene des Strassenverkehrsgesetzes. Letztlich geht es den Umzugsveranstaltern auch genau darum; sie betonten stets, dass das Reglement lediglich zusammenfasse, was von Gesetzes wegen ohnehin gelte. Dass es um die Sicherheit gehe.Trotz der Lockerung der Musikboxenvorschriften darf der Schalldruckpegel 93 Dezibel nach wie vor nicht übersteigen. Dies gilt nicht nur für Boxen auf von Traktoren gezogenen Wagen, sondern auch für Lautsprecher auf Handwagen von Fussgruppen. Die Beschränkung wurde nicht willkürlich festgesetzt. Die Umzugsorganisatoren richten sich dabei nach der Limite in der Schall- und Laserverordnung des Bundes.Wer zu laut ist, braucht 2020 einen LautstärkenbegrenzerFür Anlässe, die im Stundendurchschnitt lauter sind, sind zusätzliche Auflagen zu erfüllen, die die Organisation um einiges aufwendiger machen. Die Umzugsveranstalter drohen deshalb im Reglement jenen Gruppen, die glauben, sich nicht an die Vorschrift halten zu müssen, ein anderes Jahr nur mit einem Laut­stärkenbegrenzer und einer Mess- und Protokollierungsapparatur auf die Umzugsroute zu lassen. Die Kosten wären von der Gruppe zu tragen.Ob die Wagen den Vorschriften entsprechen, kontrollieren die Umzugsveranstalter beim Aufstellen vor jedem Umzug. Die Gelegenheit einer einzigen Kontrolle, die für alle Umzüge gilt, wird anders als letztes Jahr nicht mehr geboten. Die Wagenbaugruppen haben dadurch etwas weniger Aufwand. Und die Veranstalter die Gewähr, dass nicht nach der Kontrolle noch etwas am Wagen verändert wird.HinweisIn Rebstein ist der Fasnachtsumzug dieses Jahr am Samstag, 23. Februar (13.51 Uhr), in Diepoldsau am Sonntag, 24. Februar (13.13 Uhr), in Oberriet am Samstag, 2. März (13.30 Uhr), und in Kriessern am Sonntag, 3. März (13.01 Uhr). In Altstätten ist am Sonntag, 3. März (ab 14.11 Uhr), grosser Jubiläumsumzug. Hier finden noch weitere Umzüge statt, wobei am Tschätteriumzug am Samstagabend, 2. März, wegen der engen Kurvenradien auf einer neuen Route kreuz und quer durchs Städtli keine Wagengruppen zugelassen sind.

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