10.12.2018

Etappenweise höhere Beiträge für Melioration

Gemäss Vorankündigung an der diesjährigen Vorversammlung der Bürgerversammlung müssen ab 2019 die Perimeterbeiträge für die Melioration um 50 Prozent erhöht werden.

Der Finanzplan der Melioration weist bis ins Jahr 2030 einen Sanierungsaufwand der Strassen und des Unterhalts am Drainagensystem in der Höhe von rund 3,7 Millionen Franken aus. Um die anstehenden Investitionen und Abschreibungen decken zu können, muss der Perime­terbeitrag und der Tarif erhöht werden.Der Gemeinderat hat entschieden, die Erhöhung des Tarifs etappenweise vorzunehmen. Dieser steigt nächstes Jahr um 50 Prozent. Eine weitere Erhöhung ist auf das Jahr 2026 vorgesehen. Die abgestufte Anpassung wurde gewählt, um keine Finanzmittel auf Vorrat einzuziehen. Die Gebührentarife sind gemäss dem Gemeindegesetz nicht dem fakultativen Referendum unterstellt. Der Gemeinderat hat die Höhe des Perimeterbeitrags abschliessend festgesetzt.Die Melioration gerät in diesem Jahr erstmals in die Verschuldung. Gemäss Budget 2018 wird diese Summe rund 176000 Franken betragen. Der Grund liegt in den aktuellen Einnahmen der Melioration aus den Perimeterbeiträgen, die nicht mehr genügen, um die Unterhalts- und Sanierungskosten der Strassen und Entwässerung zu decken. Mit der Erhöhung des Perimeterbeitrags wurde auch der Mindestbeitrag angepasst. Dieser beträgt anstelle der bisherigen 30 neu 45 Franken und wird von gut 70 Prozent der Grundeigentümer entrichtet. Die restlichen 30 Prozent der Beitragspflichtigen sind im Besitz von grossen Grundstücken, die den Mindestbeitrag übersteigen. Zu den grössten Grundeigentümern gehören die Ortsgemeinde, die politische Gemeinde sowie Landwirtschaftsbetriebe. An der Berechnungsgrundlage des Perimeterbeitrags wird nichts verändert.Die letzte Tariferhöhung war im Jahr 2010 nötig. Da der Finanzbedarf der Melioration die Einnahmen übersteigt, muss der Perimetertarif angepasst werden.Verbrauchsgemeinschaft gebildetDie im Rahmen der Rathaussanierung installierte Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach produziert einen hohen Stromanteil. Mehr, als die Gemeindeverwaltung selbst nutzen kann. Deshalb wurde mit allen Mietparteien im Rathaus eine Eigenverbrauchsgemeinschaft gebildet. Eine Ei­genverbrauchsgemeinschaft ist ein rechtskräftiger Zusammenschluss von mehreren Parteien (Eigentümern, Stockwerkeigentümern und/oder Mietern) in einem oder mehreren Gebäuden, die gemeinsam Solarstrom verbrauchen. Diese Energie muss dabei auf demselben oder einem angrenzenden Areal produziert werden. Der Vertrag für die Bildung der Eigenverbrauchsgemeinschaft wurde Mitte November 2018 von allen Parteien rechtsgültig unterzeichnet.Reklamationen wegen HundekotIn letzter Zeit sind immer mehr Reklamationen wegen Nichtbeseitigung des Hundekots bei der Gemeinde eingegangen. Die Hundehalter sind von Gesetzes wegen verpflichtet, den Kot ihrer Hunde ordnungsgemäss zu beseitigen. Leider wird dies vielfach missachtet. Fehlbare Hundehalter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, können beim Gemeindeamt gemeldet werden. Der Gemeinderat spricht gegen fehlbare Hundehalter konsequent Bussen aus. (gk)

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