22.09.2020

Es drohen abermals Rekurse gegen den «Sonneblick»

Walzenhausen hat die Baubewilligung für das Asylzentrum erteilt. Rekurrenten könnten das Projekt erneut verzögern.

Von Miguel Lo Bartolo
aktualisiert am 03.11.2022
Dass die Liegenschaft Sonneblick ab Anfang 2021 als kantonales Durchgangszentrum für Asylsuchende fungiert, steht seit Mitte Mai fest. Per Bundesgerichtsentscheid wurde die Beschwerde der Walzenhauser Asylgegner vom Tisch gefegt. Und doch hat sich seither wenig getan – bis Montag zumindest. Gemäss einer Gemeindemitteilung hat die Baukommission die Baubewilligung erteilt.Dies dürfte die Vorderländer Sozialdemokraten milder stimmen, die noch Anfang September die Gemeinde wegen ihres Müssiggangs bei der Bewilligungserteilung kritisierten. Eine Abweichung vom Zeitplan hätte den Kanton Appenzell Ausserrhoden vor enorme Probleme gestellt. Die Gemeinde begründet den zeitlichen Aufwand mit einer «vertieften Prüfung des Gesuchs, insbesondere hinsichtlich der Sicherheits-, Betriebs- und Betreuungskonzepte».Die Umnutzung des «Sonneblick» ist nicht nur in Walzenhausen, sondern auch in umliegenden Gemeinden ein emotionales Thema. Der Bundesgerichtsentscheid nahm der Asyldebatte vorübergehend den Wind aus den Segeln, bis die versuchte Brandstiftung im «Sonneblick» Ende August wieder Schlagzeilen hervorrief.Ob sich das Projekt mit der Baubewilligung auf der Zielgeraden befindet, darf angezweifelt werden. Die Gegner des Asylzentrums haben ihre Rekurslust mehrfach bewiesen. Selbst nach dem Bundesgerichtsentscheid ist das Projekt nicht vor Einsprachen geschützt – zumindest was die zu erlassenden Auflagen betrifft. Dies tönte Walzenhausens Gemeindepräsident Michael Litscher bereits im Mai an. Gegenüber der «Appenzeller Zeitung» sagte er: «Sicher muss den Beschwerdeführern das rechtliche Gehör betreffend Auflagen eingeräumt werden.»Die direkt betroffenen Anwohner haben nun gemäss Litscher die Möglichkeit, auch die Baubewilligungserteilung anzufechten. Rekursinstanz ist diesmal allerdings das kantonale Departement Bau und Volkswirtschaft. Dabei gilt die gewöhnliche Frist von 20 Arbeitstagen nach Erhalt der Zuschrift, so Litscher. Die kantonale Behörde teilt auf Anfrage mit, dass bislang noch keine Rekursgesuche bezüglich der Baubewilligung der «Sonneblick»-Liegenschaft eingegangen sind.

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