26.07.2018

Erste Gemeinden verbieten Feuerwerk

Die Trockenheit wird in manchen Gemeinden kritisch. Erste Gemeinden in der weiteren Region haben darum das bereits geltende Feuerverbot im Wald und in Waldnähe zu einem allgemeinen Feuer- und Feuerwerksverbot verschärft.

Von gk/red.
aktualisiert am 03.11.2022
Konkret sind dies Sennwald, Gams und Grabs, die drei nördlichsten Gemeinden im Werdenberg. Die Gemeinderäte haben in Absprache mit den Feuerwehrkommandanten und dem regionalen Führungsstab ein absolutes Feuerwerks- und Feuerverbot ausgesprochen.Mit dieser Verfügung ist es strikte untersagt, im Freien Feuer zu entfachen, Raucherwaren wegzuwerfen oder Feuerwerk jeglicher Art zu zünden. Das Verbot gilt ab Freitag, 27. Juli, und bis auf Widerruf. Wer sich nicht daran  hält, muss mit einer Strafanzeige rechnen.

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