07.02.2019

Erstattung ist möglich

Auch wer nur einen Flug gebucht hat, hat Chancen auf eine Erstattung. Wer eine UBS-Kreditkarte hat, hat die Möglichkeit zur Rückforderung, «wenn die Flüge definitiv nicht durchgeführt werden und dem Kunden keine Alternative angeboten wird», wie die Bank auf Anfrage schreibt. Wurde die Reise mit einer Viseca- bzw. Raiffeisen-Kreditkarte gebucht, versucht die Viseca, «dem Kunden das Geld im Rahmen eines Chargeback-Prozesses wieder zu beschaffen». Dazu muss der Kunde ein Formular ausfüllen, Dokumente beilegen und belegen, dass die Airline gegroundet ist. Bei beiden gilt: Wichtig ist, sich rasch um die Sache zu kümmern. (rez)

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