Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer ist laut der Publikation der Stadtkanzlei auf Sonntag, 10. September, festgelegt worden. Wahlvorschläge sind der Stadtkanzlei bis Freitag, 30. Juni, 12 Uhr, einzureichen.
Kommt es zu einem zweiten Wahlgang, fände jener im November statt. Falls für Sonntag, 26. November, noch eine eidgenössische Abstimmung angesetzt werden sollte, würde Altstätten dann wählen, andernfalls eine Woche früher, am Sonntag, 19. November. Der späteste Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den zweiten Wahlgang wäre Dienstag, 3. Oktober, 12 Uhr.