Eltern, die den Förderbeitrag in Anspruch nehmen möchten, können das Gesuch bis Ende Oktober beim Sozialamt der Stadt Altstätten einreichen.Das st.gallische Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt seit diesem Jahr die Verteilung von jährlich 5 Mio. Franken. Damit sollen Eltern von den Betreuungskosten für ihre Kinder entlastet werden. Nun hat der Kanton jenen Gemeinden, die ein entsprechendes Gesuch gestellt haben, den im Budget vorgesehenen Betrag ausbezahlt, schreibt die Stadt in einer Mitteilung.Es liegt in der Verantwortung der Gemeinden, die Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszubezahlen. Der Prozess zur Prüfung dieses Anspruches startet mit der Einreichung des Gesuchformulars inklusive der nötigen Beilagen, die auf der Website der Stadt Altstätten zum Download bereitstehen.Ergänzende KinderbetreuungDie Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet. Diese umfasst die Betreuung von Kindern im Alter bis zwölf Jahren im regelmässigen institutionellen Rahmen in:Kindertagesstätten (z.B. Krippe KJH Bild)Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich, z.B. Hort, Mittagstisch)TagesfamilienNicht dazu gehören punktuelle Betreuungsangebote wie Spielgruppen, nicht institutionelle wie beispielsweise Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienberatung oder dauerhafte Betreuungsangebote in der Form von Pflegefamilien.Es werden die Auslagen von Oktober 2020 bis Ende September 2021 berücksichtigt. Das Gesuch wird im Laufe des Novembers geprüft. Bis Ende November werden alle Personen und Familien, die einen Beitrag beantragt haben, schriftlich über die Höhe der Auszahlung informiert.