Die Gemeinde teilt mit, gegen den Sondernutzungsplan Deponie Neufeld seien bis zum Ablauf der Einsprachefrist am 28. November sechs Einsprachen und ein Initiativbegehren eingegangen. Die Bauherrschaft wird nun zur Stellungnahme zu Handen der Einsprechenden aufgefordert. Zuständig für die Behandlung der Einsprachen sowie des Initiativbegehrens ist in erster Instanz der Gemeinderat, von dem der Sondernutzungsplan für den Deponiestandort Neufeld genehmigt worden war.Die Gegner einer Deponie sehen vor allem zwei Risiken: Das Grundwasser könnte verunreinigt werden und das Eigengewicht der Deponie könnte auf jene Schichten drücken, die Grundwasser führen.