20.11.2019

Einsprache gegen Quartierplan

Der Quartierplan «Im Grund» kann erst nach Abhandlung der Einsprache dem Fakultativen Referendum unterstellt werden.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Die Einwohnerinnen und Einwohner wurden Anfang Juni eingeladen, bis zum 8. Juli von der Orientierungs- und Mitwirkungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Es sind keine Eingaben eingegangen.Die Änderung des Quartierplans «Im Grund» wurde anschliessend in Anwendung von Art. 46ff. des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) vom 3. September bis 2. Oktober öffentlich aufgelegt. Innert dieser Frist ist beim Gemeinderat eine Einsprache eingegangen. Die Einsprache wird zurzeit ausgewertet. Der Quartierplan kann deshalb erst nach Abhandlung der Einsprache dem Fakultativen Referendum unterstellt werden.Vorprüfung verlief positivDas Quartier Grund befindet sich nordwestlich des Zentrums von Walzenhausen. Die Änderung des Quartierplans «Im Grund» wurde am 18. Februar dem Amt für Raum und Wald zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Mit Schreiben vom 26. März hatte die Abteilung Raumentwicklung dem Gemeinderat von Walzenhausen das Ergebnis der Vorprüfung eröffnet und die Genehmigung in Aussicht gestellt.Der Regierungsrat hat einen Entwurf zum Gesetz über die Bereinigung regierungsrätlicher Kommissionen verabschiedet und zur Vernehmlassung eingeladen.Das Gesetz beinhaltet die Anpassung diverser kantonaler Gesetzesbestimmungen mit Bezug zur Organisation und zu den Aufgaben regierungsrätlicher Kommissionen. Der Gemeinderat Walzenhausen verzichtet auf die Einreichung einer Vernehmlassungsantwort.Keine besonderen Massnahmen nötigGestützt auf das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Finanzhaushaltsgesetz unterbreitet der Regierungsrat das Ergebnis der Prüfung der Gemeinde per 31. Dezember 2018. Bei der jährlichen Prüfung der Finanzlage aller Gemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden gemäss Art. 44 FHG geht es darum, dass Kanton und Gemeinden allfällige finanzielle Risiken oder finanzielle Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen können.Die Beurteilung durch den Regierungsrat führt zum Ergebnis, dass keine besonderen Massnahmen notwendig sind.Nicht Gegenstand der Aufsicht über die Gemeinden ist die Prüfung der Jahresrechnung. Dafür ist die Geschäftsprüfungskommission unter Beiziehung eines anerkannten Revisionsunternehmens zuständig.Beitragsgesuch der Denkmalpflege behandeltDie kantonale Kommission für Denkmalpflege hat ein Beitragsgesuch betreffend der Baugesuche des Pfarrhauses Kloster Grimmenstein und der Liegenschaft Moos 692 behandelt.In Übereinstimmung mit der Verordnung über Beiträge an Denkmalpflege-, Naturschutz- und Heimatschutzmassnahmen an die anrechenbaren Mehrkosten wurde ein Kantonsbeitrag gesprochen.Gemeinde übernimmt anteilig KostenZudem beantragte die Kommission der Gemeinde Walzenhausen ebenfalls einen Beitrag zu gewähren. Die Gemeinde trägt, gestützt auf die Verordnung, beim Gesuch des Klosters Grimmenstein (kantonales Schutzobjekt) ein Drittel der Mehrkosten, bei der Liegenschaft Moos 692 (kommunales Schutzobjekt), zwei Drittel der Mehrkosten. Zusätzlich wird ein Bundesbeitrag beantragt. Der Gemeinderat hat den Gesuchen mit Gesamtkosten von 15031 Franken zugestimmt. (gk)

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