Der Vorschlag ist soweit ehrenhaft, jedoch dahinter sind einige Versäumnisse auszumachen, die vornehmlich auf das Konto der Politik gehen, da im Vorfeld die Bereitschaft für Anpassungen ausgeblieben sind. Die Verhältnisse bei der BVG verlangen zwingend eine Revision und zugleich Sanierungsmassnahmen. Solche Massnahmen deshalb, weil die finanzielle Lage bei der BVG trügerisch ist und ein Defizit bevorsteht. Dieses konnte bis anhin durch die kontinuierlichen Gehaltsanpassungen bei den Erwerbstätigen vermieden werden. Dadurch fliesst mehr Geld in die Kasse, jedoch haben die Anpassungen auch eine Kehrseite mit negativen Auswirkungen. Das Hauptproblem bei den Rentenkassen ist die Demografie. In den vergangenen Jahren hat der Anteil bei den Rentenbezügern massiv zugenommen sowie die durchschnittliche Bezugsdauer im Vergleich zur Modellrechnung. Dieser Trend wird noch bis Rentner-Jahrgang 1962/65 anhalten. Zugleich werden zusehends weniger Menschen bei den Beitragsleistenden verzeichnet. All diese Entwicklungen bringen sowohl AHV als BVG in Schräglage. Der Hinweis auf die Bundesverfassung, wonach alle Rentner und Rentnerinnen ihr gewohntes Leben in angemessener Weise weiterführen können, ist in zweierlei Hinsicht nicht mehr richtig, als dieser Satz im AHV-Zeitalter entstanden, aber mit der Einführung der beruflichen Vorsorge BVG hinfällig geworden ist. Zugleich wollen sich die Politiker und insbesondere die Regierung mit den Lebenshaltungskosten nicht auseinandersetzen und gerade dieser Bereich stellt den grössten Rentenkiller dar. Dieses Problem kann durch den vorliegenden Vorschlag in Form einer Einmaleinlage nicht gelöst werden, da dieser einer fragwürdigen Handlung gleichkommt. Die Politik muss sich eingehend mit der Materie auseinandersetzen und insbesondere mit dem Phänomen «Ursache und Wirkung». Es täte der Sache gut, wenn sich die Politik eingehend mit den Rentenfragen à fond auseinandersetzen würde, da die Mehrheit der bisher unterbreiteten Vorschläge «Luftschlösser» darstellen und unbrauchbar sind. Offensichtlich übersteigt dies das Vorstellungsvermögen der politischen Kräfte. Aus meiner Sicht muss die Einmaleinlage in die St. Galler Pensionskasse abgelehnt werden und unmittelbar muss nun die Regierung sowie das Parlament sich eingehend mit der Materie auseinandersetzen und greifbare Vorschläge, die der Sache dienen, ausarbeiten.Alfred Ritz 9450 Altstätten