08.10.2019

Einheitsgemeinde: Wie es nun weitergeht

Am 15. September sagte die Schulbürgerschaft Ja zur Inkorporation der Schulgemeinde in die Politische Gemeinde. So geht es nun weiter.

Von pd
aktualisiert am 03.11.2022
«Ein weiterer Meilenstein ist erreicht», schreiben Schulratspräsident Roger Trösch und Gemeindepräsident Reto Frie­dauer im Infoblatt «Direkt» der Gemeinde St. Margrethen. Zwar bei einer Stimmbeteiligung von nur knapp 26 Prozent, aber immerhin mit einem Ja-Stimmenanteil von gut 75 Prozent, genehmigten die Schulbürgerinnen und Schulbürger die Inkorporationsvereinbarung. Diese regelt die Rechtsnachfolge der auf die nächste Legislaturperiode aufzulösenden Schulgemeinde. Die politische Gemeinde tritt auf den 1. Januar 2021 in alle Rechte und Pflichten der heutigen Schulgemeinde ein. Die Einheitsgemeinde vereint die Schulgemeinde mit der politischen Gemeinde unter einem Dach. Das Modell Einheitsgemeinde wird so ausgestaltet, dass dem Schulrat weiterhin die strategische und der Schulleitung die operative Führung der Schule obliegen.Im Schreiben steht: «Es gibt noch viel zu tun»Nach diesem wegweisenden Ja, das nun dem fakultativen Referendum in der politischen Gemeinde unterstellt wird, gebe es noch viel zu tun, heisst es im Schreiben weiter. Die für die Grundsatzabstimmung erarbeiteten Struktur- und Prozessdesigns von Kommissionen und Verwaltung werden nun fachlich vertieft und auf ihre Zweckmässigkeit überprüft. Bei Bedarf werden nötige Justierungen vorgenommen. Ein spezielles Augenmerk liegt auf der neu zu schaffenden In­frastrukturkommission und der Kommission Familie und Gesellschaft.Die neue Aufbauorganisation sieht zudem auf operativer Ebene eine neue Führungsstruktur mit Bereichsbildungen vor, die neue Anforderungsprofile und Stellenbeschriebe erfordern. Untersucht wird im Weiteren die Prozessorganisation in den Bereichen Entscheidungsfindung sowie Kommunikation und Information.Kommunale Rechtserlasse müssen geändert werdenNeue Strukturen und Prozesse führen schliesslich zu einem Anpassungsbedarf bei den kommunalen Rechtserlassen wie Gemeindeordnung, Schulordnung, Geschäftsreglement des Gemeinderats, Kompetenzreglement und weitere. Diese sind entsprechend zu revidieren.An der Bürgerversammlung im März 2020 wird die Bürgerschaft die neue Gemeindeordnung (mit neuen Zuständig­keiten und Kompetenzen) beschliessen. Im September 2020 wählt sie dann die Behördenmitglieder für die neue Amtsdauer von 2021 bis 2024. (pd)

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