07.03.2019

Eine Auflage, ein Wechsel

Der Teilstrassenplan Rheinstrasse – Eingangspforte Zollamt Schmitter ist im Monat März öffentlich aufgelegt.

Die Verkehrssicherheit zwischen dem Zollamt Schmitter und dem Abzweiger Rheinstrasse/Nollenstrasse soll durch bauliche Massnahmen verbessert werden. Ausserdem ist die Erstellung einer Eingangspforte (wie an der Tramstrasse) geplant. Diese baulichen Massnahmen werden zusammen mit der Installation einer kantonalen Fahrzeug-Zählstelle im Bereich des Zollamts ausgeführt. Der Gemeinderat hat am 26. Februar gestützt auf Art. 39 ff. StrG den Teilstrassenplan Rheinstrasse – Eingangspforte Zollamt Schmitter genehmigt. Der Plan liegt nun nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, das heisst vom 1. bis 30. März, auf dem Grundbuchamt der Gemeinde im Büro 10 öffentlich auf. Wer private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige. Einsprachen gegen den aufgelegten Teilstrassenplan Rheinstrasse – Eingangspforte Zollamt Schmitter sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Diepoldsau einzureichen.Der Gemeinderat informiert überdies, dass per 1. April Christoph Hutter (CATV) die Leitung der Technischen Betriebe übernimmt. Im Zusammenhang mit dem Stellenantritt von Christoph Hutter tritt Gerhard Strasser, Bereichsleiter Finanzen/Soziales, per 31. März aus der Energiestadt-Kommission zurück. Der Gemeinderat hat Christoph Hutter per 1. April als Mitglied der Energiestadt-Kommission gewählt. Der Gemeinderat dankt Gerhard Strasser für sein aktives Mitdenken und seine Mitarbeit und wünscht Christoph Hutter viel Freude. (gk)

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