Die geplanten Gebäude des neuen Bahn- und Bushofs Heiden entsprechen der Regelbauweise gemäss Baureglement und benötigen keinen Überbauungsplan. Deshalb kann die Sondernutzungsplanpflicht aufgehoben werden. Dem hat der Gemeinderat zugestimmt und eröffnet das gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsverfahren.
Der Mitwirkungsprozess findet in digitaler Form statt. Die Unterlagen und weitere ausführliche Informationen sind ab dem 22. Juli auf der Website mitwirken-heiden.ch aufgeschaltet, schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung. Und hebt die Benutzerfreundlichkeit der elektronischen Mitwirkungsmöglichkeit hervor.
Die Unterlagen werden aber auch zusätzlich während der Mitwirkungsdauer im 2. Stock des Rathauses aufgelegt. Stellungnahmen und Anregungen können online aber auch schriftlich innerhalb der Frist bei der regionalen Bauverwaltung eingereicht werden. Nach Prüfung aller Eingaben wird einzeln oder gesamthaft Stellung genommen.