Heiden 17.07.2024

Ein Sondernutzungsplan ist nicht nötig beim Projekt des Bahn- und Bushofs

Vom 22. Juli bis 20. August findet die öffentliche Mitwirkung zur Aufhebung der Sondernutzungsplanpflicht auf dem Bahnhofareal statt. Das Bahnhofareal (Grundstück Nr. 18), gehört der Appenzeller Bahnen AG und ist mit einer Sondernutzungsplanpflicht belegt.

Von gk
aktualisiert am 18.07.2024

Die geplanten Gebäude des neuen Bahn- und Bushofs Heiden entsprechen der Regelbauweise gemäss Baureglement und benötigen keinen Überbauungsplan. Deshalb kann die Sondernutzungsplanpflicht aufgehoben werden. Dem hat der Gemeinderat zugestimmt und eröffnet das gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsverfahren.

Der Mitwirkungsprozess findet in digitaler Form statt. Die Unterlagen und weitere ausführliche Informationen sind 
ab dem 22. Juli auf der Website mitwirken-heiden.ch aufgeschaltet, schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung. Und hebt die Benutzerfreundlichkeit der elektronischen Mitwirkungsmöglichkeit hervor.

Die Unterlagen werden aber auch zusätzlich während der Mitwirkungsdauer im 2. Stock des Rathauses aufgelegt. Stellungnahmen und Anregungen können online aber auch schriftlich innerhalb der Frist bei der regionalen Bauverwaltung eingereicht werden. Nach Prüfung aller Eingaben wird einzeln oder gesamthaft Stellung genommen. 

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