Monika von der LindenDie reformierten Kirchgemeinden von St. Margrethen und Rheineck können sich eine Zukunft als vereinigte Kirchgemeinde vorstellen. Beide Gemeindeversammlungen beauftragten am Sonntag ihre jeweiligen Vorsteherschaften, entsprechende Verhandlungen zu führen und einen Vertrag auszuarbeiten.«Nach der Vorversammlung habe ich angenommen, dass es zur Zustimmung kommen würde», sagt Paul Gerosa, Präsident in St. Margrethen, am Montag. Niemand hat ein Votum vorgebracht und die Bürgerinnen und Bürger sagten einstimmig Ja zur Verlobung mit Rheineck.Abgesetzte Kivo ist wiedergewähltDas gleiche Traktandum behandelten auch die Rheinecker Reformierten am Sonntag. Dort nahmen 47 Stimmberechtigte an der Versammlung in der Turnhalle Kugelwis teil. Mit 38 Ja-, drei Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen sprach sich die Gemeinde deutlich für weitere Verhandlungen aus. «Das Ergebnis freut mich sehr», sagt Kuratorin Barbara Schenkel am Montag. Völlig überrascht ist sie allerdings, dass sie die Geschäfte der Kirchgemeinde bereits am 1. Juli an eine vollzählige Kirchenvorsteherschaft übergeben wird. Obwohl die Wahlen zur Besetzung des Präsidiums und zweier Kivo-Sitze traktandiert waren, hat die Kuratorin nicht mit diesem Ergebnis gerechnet, zumal im Vorfeld niemand für die Ämter kandidiert hatte.Aus der Mitte der Versammlung stellte sich Felix Schumacher als Präsident zur Verfügung. Er war der Kirchgemeinde vorgestanden, bis der Kirchenrat die gesamte Kivo vor einem Jahr abgesetzt hat (Ausgabe vom 16. April 2020). Die Stimmbürger gaben dem alten Präsidenten mit 26 Ja-, elf Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen den Auftrag, die Amtsdauer als Präsident zu Ende zu führen. Mit 37 Stimmen nimmt er auch wieder Einsitz in der Synode. Bis Ende Juni 2022 kehren auch die Ehemaligen Rahel Müller und Ernst Lauchenauer zurück in die Vorsteherschaft. Auf sie entfielen je 31 Ja- und zehn Nein-Stimmen, dies bei sieben Enthaltungen. «Die abgesetzte Kivo ist also überraschend wiedergewählt», sagt Barbara Schenkel. Die Entscheidung der Bürgerversammlung ist rechtsgültig, obwohl der Kirchenrat die Kivo abgesetzt hatte.Mit den im Juni 2020 gewählten Mitgliedern Karin Stäheli und Yvonne Staub ist die Vorsteherschaft somit wieder vollzählig. Wie erforderlich, sind die vier Sitze wieder besetzt. Somit ist der Auftrag, den der Kirchenrat der Kuratorin erteilt hatte, erfüllt. «Ich habe mein Ziel in dem Sinne erreicht, als dass alle Abstimmungsvorlagen angenommen wurden», sagt Barbara Schenkel. Sie bezieht sich auf zwei weitere, hier noch nicht erwähnte Vorlagen. Die erste betrifft das William-Wolfensberger-Archiv. Einstimmig erteilte die Gemeinde der Kivo den Auftrag, sie möge mit der Nationalbibliothek einen Vertrag zur Erhaltung und Digitalisierung des Nachlasses erarbeiten (Ausgabe vom 1. März 2021).42 Bürger sagten Ja und drei Nein zum Verkauf des Pfarrhauses. Aus dem Erlös soll dereinst die Sanierung der evangelischen Kirche finanziert werden.«Ich finde es gut, dass die wichtigen anstehenden Geschäfte nun in Rheinecker Hand liegen und von ihr gestaltet werden», sagt die scheidende Kuratorin. «Da alle Abstimmungen angenommen wurden und es wieder eine Vorsteherschaft gibt, kann sich die Kirchgemeinde weiterentwickeln und zu einer neuen Identität finden.»Für den Zusammenschluss der Kirchgemeinden von Rheineck und St. Margrethen werden in einem nächsten Schritt die Vorsteherschaften in Kontakt treten. Barbara Schenkel legt die bevorstehenden Verhandlungen in die Hände der neuen Kivo.«Ich mache mir keine Sorge um das Vorgehen», sagt Paul Gerosa. In der Kantonalkirche seien schon einige Fusionen vollzogen worden. «Wir können sicher auf den Erfahrungsschatz von Rebstein-Marbach zurückgreifen.» Diese Fusion erfolgte per Januar 2016.Eine unerwartet grosse BeteiligungEbenfalls ohne Gegenstimme hiessen die St. Margrether Reformierten die Jahresrechnung, das Budget und den Steuerplan gut. Die Stimmbeteiligung in der Kirche lag mit 41 Berechtigten und 5,1 Prozent im gewohnten Rahmen. «Ich hatte aber mit weniger Personen gerechnet», sagt Präsident Gerosa. Die unerwartete Beteiligung habe vermutlich daran gelegen, dass man sich im Gegensatz zur Vorversammlung nicht habe anmelden müssen. Solange die Schutzmassnahmen umgesetzt werden, gilt keine Teilnehmerbeschränkung an Bürgerversammlungen..