02.05.2021

Ein Fuss bleibt in der Schultür

Als der Kanton St. Gallen zum Schuljahresbeginn 2017/2018 den Lehrplan 21 einführte, ging er schweizweit einen Sonderweg. Als einziger Kanton unterteilte er das bisherige Fach ERG (Ethik, Religion, Gemeinschaft) in einen schulischen und einen kirchlichen Teil. Seither dürfen Eltern für ihre Kinder ab der dritten Primarklasse zwischen den Wahlpflichtfächern ERG Schule und ERG Kirchen entscheiden. Für diese wöchentliche Lektion wird der Klassenverband in Gruppen unterteilt. Die Klassenlehrer unterrichten die Schüler im Fach ERG Schule, die von den evangelischen respektive katholischen Kirchen ausgebildeten und angestellten Katecheten lehren ERG Kirchen.Diese Sonderlösung läuft im Sommer aus. Im vergangenen November entschied der Bildungsrat des Kantons St. Gallen, mit dem Beginn des Schuljahres 2021/2022 die Unterteilung aufzugeben. Sowohl in der Primarschule als auch in der Oberstufe wird künftig das Fach ERG nur noch schulisch erteilt – und zwar von den Klassenlehrern sowie im Klassenverband. Somit verlieren die beiden Landeskirchen an Einfluss in den Schulen. Ein Zugeständnis machte der Kanton allerdings: Die Schulen sind gemäss Volksschulgesetz weiter dazu verpflichtet, den Religionsunterricht in den Stundenplan aufzunehmen und die Räume unentgeltlich bereitzustellen.Die Landeskirchen bleiben somit Teil des Schullebens, wenn auch ein kleinerer. Diesbezüglich unterscheidet sich St. Gallen immer noch von jenen Kantonen, die den Lehrplan 21 eingeführt haben.Monika von der Linden

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