18.11.2020

Ein Abschuss ist ausgeschlossen

Jagdverwalter Heinz Nigg rät nach dem Wolfsriss in Walzenhausen zu Herdenschutzmassnahmen.

Von Lea Sager
aktualisiert am 03.11.2022
In der Nacht von Samstag auf Sonntag ist auf einer Weide in Walzenhausen eine Ziege von einem Raubtier gerissen worden. Der diensthabende Jagdaufseher sicherte nach Eingang der Meldung den Fundort, worauf der kantonale Wildhüter am nächsten Morgen die Situation untersuchte. Laut diesem ist klar: Die Art der Verletzungen der gerissenen Ziege lässt eindeutig auf einen Wolfsriss schliessen. Zur Abklärung der genauen Umstände konnten DNA-Proben an den Bissspuren entnommen werden. Diese wurden an das Laboratoire de Biologie de la Conservation nach Lausanne geschickt, das auf die Untersuchung solcher Proben spezialisiert ist. In einem ersten Schritt wird anhand der DNA die zugehörige Tierart bestimmt. In einem zweiten Schritt wird versucht, anhand der Probe einen Verwandtschaftsgrad nachzuweisen, um den Wolf eventuell seinem ursprünglichen Rudel zuordnen zu können. Das Resultat der genetischen Analyse wird in einigen Wochen vorliegen.Die Expertise des Wildhüters ist gefragtDie DNA-Probe sei jedoch nur eine Hilfestellung, meint Heinz Nigg, Jagdverwalter von Appenzell Ausserrhoden. Es sei schwer zu sagen, ob in der Zwischenzeit noch ein Fuchs oder ein anderes Raubtier am Kadaver war. Zudem könne häufig nicht genügend DNA für eine erfolgreiche Analyse der Probe an den Verletzungen festgestellt werden. Heinz Nigg vertraut deshalb auf das geschulte Auge der Wildhüter: «Für diese Abklärungen ist die Expertise des Wildhüters gefragt. Sie sehen sich das Gesamtbild an und können so einschätzen, welche Kraft hinter den Verletzungen steckte und wie die Bissspuren aussehen.» Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich beim Vorfall in Walzenhausen um denselben Wolf handle, der Ende Oktober in Trogen ein Schaf gerissen hat. Ebenfalls unklar ist, ob sich der Wolf weiterhin in diesem Gebiet aufhält. Das Amt für Landwirtschaft und die Jagdverwaltung empfehlen, unbedingt Herdenschutzmassnahmen zu ergreifen. «Es ist schwer zu sagen, wo genau sich der Wolf aufhält und wie lange er im Appenzellerland bleiben wird», sagt Nigg.Fünfter Riss von Nutztieren seit 2014Seit dem erstmaligen Auftreten des Wolfes in der neueren Zeit in Appenzell Ausserrhoden im Jahr 2014 ist dies das fünfte Mal, dass Nutztiere durch Wölfe im Kanton gerissen wurden. Ein Abschuss steht für den Jagdverwalter jedoch nicht zur Debatte. Die Voraussetzung, um über den Abschuss eines Wolfs abzustimmen, ist, dass eine Mindestanzahl an geschützten Nutztieren in einer festgelegten Zeitspanne im Streifgebiet eines Wolfs getötet werden. Konkret wären dies 35 Tiere innerhalb von vier Monaten, 25 innerhalb eines Monats oder 15 innerhalb eines Monats, wenn der Wolf schon im Vorjahr für Schäden gesorgt hat. «Da diese Kriterien bei weitem nicht erreicht sind, werden keine weiteren Massnahmen getroffen werden als das Schützen der Nutztiere anhand der Herdenschutzmassnahmen», so Nigg.

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