15.11.2020

Eigentümer darf nicht mehr halten

Der kleine Platz vor dem Haus wird wegen eines Fussgängerstreifens nicht mehr benützbar sein.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Gert BrudererWalter Büchel wohnt an der Churerstrasse 30 in Altstätten. Vor seinem Haus gilt Tempo 30. Denn seit das Zentrum sich markant verändert und der Kanton einen Kreisel gebaut hat, ist für die Fussgänger eine neue Gefahr entstanden. Wer am Ende der Städlenstrasse die Churerstrasse überqueren möchte, muss nun besonders aufpassen. Eine scharfe Kurve in unmittelbarer Nähe verkürzt die Sicht in Richtung Kreisel auf wenige Meter.Kanton möchte Streifen verschiebenDieses Sicherheitsproblem hatte der Kanton durch den Kauf eines älteren Wohnhauses an der Ecke Churer-/Städlenstrasse lösen wollen. Ohne das Gebäude wäre die Gefahr gebannt. Der Eigentümer möchte aber nicht verkaufen, denn er lebt im Haus und hängt an ihm.Der Kanton möchte deshalb die Churerstrasse leicht umbauen und den Fussgängerstreifen verschieben – weiter weg von der scharfen Kurve, so dass die Sicht nach beiden Seiten ein gefahrloses Queren der Churerstrasse ermöglicht.Dies allerdings ist zum Nachteil anderer Grundeigentümer, wobei Walter Büchel besonders betroffen ist. Schon einmal hatte er, als die Staatsstrasse saniert wurde, vom knapp bemessenen Boden vor seinem Haus drei Quadratmeter abgetreten.Das eigene Plätzchen wird nichts mehr nützenNun soll er noch mehr hergeben, was den ohnehin schon schmalen Streifen vor dem Haus noch schmaler macht. Die ursprüngliche Breite von 1,9 Metern schrumpft so auf 1,2 bis 1,3 Meter. Weil zudem der Fussgängerstreifen vor Büchels Haus entstehen soll, nützt ihm das eigene Plätzchen davor künftig nichts mehr. Der Güterumschlag vor dem Geschäftshaus mit Schaufenster wird nicht mehr möglich sein, was der Kanton bestätigt: «Das freiwillige Halten auf und an einem Fussgängerstreifen ist im Bereich einer Halteverbotslinie von 10 Metern untersagt.» Gewerbezone hin oder her.Nicht nur Walter Büchel, auch andere Betroffene haben sich früh mit Einsprachen gewehrt. Bei einem Augenschein vor zwei Monaten schlug Büchel vor, statt des vorgesehenen Eingriffs eine Fussgängertafel mit gelber Umrandung sowie ein Lichtsignal zu errichten, was vom Kanton abgelehnt wird. Studien hätten gezeigt, dass die gelb hinterlegten Fussgängerzeichen «kontraproduktiv wären», wie es im Augenscheinprotokoll heisst.Auf Anfrage verweist der Kanton auf die Schrift «Einsatz gelb hinterlegter Signale» der Forschungsstelle Bühlmann in Zollikon unter Mitwirkung des Psychologischen Instituts in Zürich. Durch ihre Auffälligkeit würden die betreffenden Tafeln «zu Ablenkungen der Fahrzeuglenker führen», steht im Protokoll geschrieben. Walter Büchel findet die Argumentation des Kantons «nicht einleuchtend». Zumal das Signal früh wahrnehmbar wäre, würde es nicht ablenken, sondern eben gezielt auf die Gefahr hinweisen und somit exakt seinen Zweck erfüllen.Verlegung bedeutet für Fussgänger UmwegEine einvernehmliche Lösung «ist nicht möglich», wurde laut Augenscheinprotokoll festgestellt. Auch über den neuen Ort des Fussgängerstreifens gehen die Meinungen auseinander. Dass Fussgänger auf der Strecke Klausweg-Städlenstrasse die Churerstrasse nach der Verlegung des Streifens nicht mehr auf einer Linie queren können, sondern einen Umweg machen müssen, finden die Einsprecher schlecht. In einem Leserbrief hat Alfons Heeb schon vor Monaten bezweifelt, dass der nötig werdende Umweg von zwanzig Metern auf beiden Seiten der Churerstrasse tatsächlich beschritten werde.Der Kanton hingegen geht davon aus, dass gerade die Schulkinder, um die es in erster Linie geht, den Umweg in Kauf nehmen würden. Und falls doch nicht? Dann wäre die heikle Stelle, um die es geht, nach Einschätzung der Einsprecher noch gefährlicher als jetzt.

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