11.05.2018

Ehefrau verliert ihr Zuhause

Heinz stirbt überraschend an einem Hirnschlag. Seine Frau Brigitte verliert nicht nur ihren geliebten Ehemann, sondern kurz nach ihm auch das gemeinsame Haus.

Dies, weil sie die gemeinsamen Kinder als Erben auszahlen muss und die Hypothek für die Bank nicht mehr tragbar ist. So weit wie in diesem Fall muss es nicht kommen. Mit dem Abschluss eines Ehe- und Erbvertrags zu Lebzeiten können sich Eheleute absichern respektive sich gegenseitig maximal begünstigen.Die Demenzklausel ist sinnvollMit einem Ehevertrag kann beim Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung geregelt werden, dass der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen erhält, welches das Paar während der Ehe erarbeitet hat. Allein durch diese Massnahme kann der in die Erbmasse fallende Nachlass deutlich reduziert werden. Mit dem Abschluss eines zusätzlichen Erbvertrags können sich Eheleute gegenseitig weiter begünstigen, in dem sie die Erben (Eltern oder Kinder) auf den Pflichtteil setzen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der überlebende Ehegatte frei bestimmen kann, welche Vermögenswerte er auf Anrechnung an seine Ansprüche zu Eigentum übernehmen möchte.Es empfiehlt sich zudem, eine Demenzklausel respektive eine Pflegebedürftigkeitsklausel einzubauen. Diese ermöglicht, dass die Maximalbegünstigung oder Erbverzichte und Pflichtteile im Fall einer Demenz des überlebenden Ehegatten aufgehoben werden können. Damit kann einem ungewollten Vermögensverzehr durch Pflegebedürftigkeit entgegengewirkt werden. Wie das vorgestellte Fallbeispiel zeigt, lohnt es sich, Gedanken über die gegenseitige maximale Begünstigung zu machen. Die gesetzlichen Grundlagen schützen zwar das Interesse der Erben, sie entsprechen aber oftmals nicht dem Willen des Verstorbenen oder den finanziellen Bedürfnissen der Erben.Online-Portal erbplaner.ch hilftWer seinen «letzten Willen» rechtzeitig und vor allem richtig regeln möchte, kann dies dank dem Online-Portal erbplaner.ch selber bequem von zu Hause aus machen. Entwickelt wurde das Portal zu hundert Prozent in der Schweiz. Zum Angebot auf erbplaner.ch gehören nebst der Erbregelung auch der Vorsorgeauftrag sowie die Anordnungen im Todesfall. Die nötigen Angaben, um die individuelle Vorsorge zu regeln, können mit wenig Aufwand in kurzer Zeit erfasst werden. Wer seine Daten nicht im Portal eingeben möchte oder eine persönliche Beratung vorzieht, kann seine massgeschneiderte Erbplanung direkt bei Eco Treuhand in Berneck erstellen lassen. (pd)www.erbplaner.ch

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.