In der Schweiz verjährt Mord nach 30 Jahren. Deshalb wurden beispielsweise die Untersuchungen zum Kristallhöhlenmord von 1982 ad acta gelegt. Und selbst wenn sich noch herausstellen würde, wer damals der Täter war, könnte er für seine Tat heute nicht mehr belangt werden. Für den Bernecker SVP-Kantonsrat Mike Egger ist dies ein schwerwiegender Gesetzesmissstand.Egger hat deshalb im Juni ein Standesbegehren eingereicht, in der er über eine Änderung des schweizerischen Strafgesetzbuches die Unverjährbarkeit für schwerste Verbrechen wie eben Mord fordert. Am letzten Tag der Novembersession kam sie vor den Kantonsrat.Es sei ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen, wenn nach dem Verjähren der Tat die Ermittlungen eingestellt werden und der Täter nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, meinte Egger. «Ein Mord darf niemals verjähren und vergessen gehen – das sind wir dem Opfer schuldig.»Mit modernen Methoden x y -Fälle aufklärenDie Aufhebung der Verjährungsfrist für Schwerstverbrechen scheint Egger auch sinnvoll, weil mit modernen Möglichkeiten, beispielsweise der DNA-Analyse, heute unter Umständen ein Fall aufklärbar wird, der lange nicht gelöst werden konnte.Die Regierung beantragte indes Nichteintreten und gab zu bedenken, das die strafrechtliche Verjährung Teil der meisten Rechtsordnungen sei. Dies beruhe auf dem Recht auf Vergebung und Vergessen und auf die heilende Wirkung des Zeitablaufs. Die Verjährung sei ausserdem Ansporn für die Strafverfolgungsbehörden, rasch zu handeln.Mike Egger bezeichnete die Begründung der Regierung als «zynisch»; damit werde der Täterschutz über den Opferschutz gestellt.
Der Rat folgte dann auch nicht der Regierung, sondern Mike Egger und stimmte der Überweisung des Standesbegehrens mit 67 Ja zu 25 Nein bei einer Enthaltung zu.