03.04.2020

Edwin Kopp unterliegt vor Bundesgericht

Der Kampf bis vors Bundesgericht hat sich für den Rüthner Edwin Kopp nicht gelohnt.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Im Jahr 2015 musste der damals 72-jährige Landwirt unschuldig 40 Tage in Untersuchungshaft verbringen; danach hatte er während Monaten mit Zwangsmassnahmen zu leben. Es war ihm verboten, sich an bestimmten Orten aufzuhalten und mit bestimmten Personen, darunter seinem Sohn, in Kontakt zu treten oder über das Strafverfahren zu reden. Selbst gegenüber der Ehefrau musste er schweigen.Zu Unrecht waren Kopps mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern aus der Verwandtschaft vorgeworfen worden (siehe «Zurück aus der Hölle», erschienen am 16. Mai 2019).Anklagekammer erhöhte den BetragDer Anspruch auf eine finanzielle Genugtuung für das erlittene Unrecht war stets unbestritten. Edwin Kopps in Rüthi lebender Sohn, der ebenfalls unschuldig 40 Tage in U-Haft verbrachte, akzeptierte einen Vergleich, womit unter die ganze Sache rechtlich ein Schlussstrich gezogen war.Vater Edwin hielt die ihm von der Staatsanwaltschaft zugesprochene Summe für ungenügend. Er sollte 13 000 Franken als Genugtuung erhalten, 5760 Franken für wirtschaftliche Einbussen und 2500 Franken für seine Verfahrenskosten.Vor der Anklagekammer erzielte Edwin Kopp mit seinem Oberrieter Anwalt Daniel Kaiser einen Teilerfolg, indem die Genugtuungssumme um 9000 Franken erhöht wurde. Die geforderten Beträge für wirtschaftliche Einbussen und die Genugtuung lagen allerdings um fast ein Fünffaches über den zugestandenen Summen.Kopps Anwalt hatte sich mit einer 53 Seiten starken Beschwerde an die Anklagekammer gewandt, was bei dieser schlecht ankam. Sie beanstandete unnötige Wiederholungen, langatmige Wiedergaben des Akteninhalts und Doppelspurigkeiten, weshalb die Beschwerde auf 25 Seiten zu kürzen war.Zum Urteil der Anklagekammer meinte Kaiser in seiner Beschwerde ans Bundesgericht, die Kammer habe wesentliche Bemessungsaspekte ausser Acht gelassen und verletze zudem seinen Anspruch auf rechtliches Gehör, indem sie ihn zu einzelnen Positionen nicht gehört und beantragte Beweismittel nicht abgenommen habe.Bundesgericht gibt der Vorinstanz rechtDas Bundesgericht widerspricht in seinem Urteil von Mitte März dem Oberrieter Anwalt. Es hält fest, die Genugtuungsforderung sei differenziert geprüft und der Verzicht auf weitere Beweisergänzungen überzeugend begründet worden.Das Bundesgericht hat die Beschwerde Edwin Kopps somit abgewiesen und ihm die Gerichtskosten von 3000 Franken auferlegt. Ausserdem hat Kopp die Anwaltskosten selbst zu tragen.Gericht steht hinter StaatsanwaltschaftDas Bundesgericht äussert sich auch zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Es lägen «keine Anhaltspunkte vor», dass die Untersuchungshaft, die Zwangs- und anderen Massnahmen rechtswidrig gewesen wären. Die Haft sei auf einen konkreten Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer angeordnet worden und habe dazu gedient, der Verdunkelungsgefahr zu begegnen. Vom Kreisgericht Rheintal waren die einschneidenden Massnahmen genehmigt worden.Gert Bruderer

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.