21.06.2019

Durchleitungsrecht für Wasserleitung

Die Leitung Almendsberg-Sonnenberg der Was­serversorgung muss erneuert werden. Im Herbst 2017 wurde die bisherige Leitung aufgrund starker Niederschläge und Hangrutschungen beschädigt. Sie wurde vorübergehend ausser Betrieb gesetzt. Das Bauprojekt ist ausgearbeitet, die Baubewilligung liegt vor. Die Liegenschaftseigentümer der Grundstücke Nr. 134 und 205 haben der Einwohnergemeinde bereits im Jahr 1902 das Durchleitungsrecht für eine Wasserleitung mit Kabelschutzrohr für Steuerungskabel eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Sanierung werden die Personaldienstbarkeitsverträge durch neue ersetzt. Die Inhalte bleiben im Grundsatz unverändert. (gk)

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