In Abbildungen der Prestegg des 18. und 19. Jahrhunderts ist zu erkennen, dass der Durchgang von der Gerbergasse in den Innenhof der Prestegg ursprünglich geschlossen war und der Treppenturm die Zugänge in beide Prestegg-Flügel ermöglichte. Erst mit dem Einzug der Brauerei Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Durchgang nach und nach öffentlich. Die gemeinsame Nutzung beider Flügel der Prestegg führte bei den Projektverantwortlichen zu einer intensiven Diskussion über diesen lieb gewonnenen Durchgang. Die Museumsgesellschaft Altstätten und der Diogenes-Theater-Verein sind sich der Einschränkung für viele Fussgänger bewusst, wenn ein direkter Zugang von der Gerbergasse in die Obergasse wie bis anhin aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich ist. Die Verbindung des Südflügels zum Nordflügel im Erdgeschoss ist für die Einheit der Prestegg von grosser Bedeutung. Im Erdgeschoss befinden sich für beide Institutionen der Eingangsbereich, die Kasse, die Garderobe, das Foyer und schliesslich der Zugang zum Theater und zum Lift. Nur durch diesen Lift ist das ganze Gebäude behindertengerecht zugänglich. Würde dieser Durchgang für die Öffentlichkeit bestehen bleiben, könnten die oben erwähnten Synergien nicht genutzt werden, und ein behindertengerechter Zugang in alle Geschosse wäre nicht möglich. Wir prüften auch alternative Zugänge in die Obergasse wie z. B. eine Verlängerung des Era Graba von der Rabengasse in die Gerbergasse beim Restaurant Frauenhof. Der Stadtrat hat sich gegen diese Möglichkeit ausgesprochen, da der Weg drei privaten Grundbesitzern gehört und die Verlegung der kürzlich erneuerten Trafostation (dient einem grossen Teil der Altstadt für die Stromversorgung) aus technischen und finanziellen Gründen nicht sinnvoll ist. Die Kantonspolizei teilte ausserdem dem Stadtrat mit, dass die Aufhebung des Fussgängerstreifens beim Durchgang aus Sicherheitsgründen bereits beschlossene Sache sei. Dieser Entscheid wurde vor der aktuellen Planung des Prestegg-Umbaus gefällt und nicht durch dieses Projekt beeinflusst. Die Museumsgesellschaft Altstätten ist sich bewusst, dass der Durchgang in die Obergasse sehr beliebt ist. Sie hat sich in der Planung mit den Architekten schwer getan, diesen Durchgang zu schliessen. Sowohl die internen Abläufe mit der Nutzung von Synergien und ein behindertengerechter Zugang in beide Gebäudeflügel wie auch die öffentliche und private Nutzung des Innenhofes haben leider keine andere Lösung ermöglicht.Paul-Josef Hangartner Präsident Museumsgesellschaft AltstättenEin kultureller LeuchtturmMit den Unterlagen zur bevorstehenden Volksabstimmung wurde ein erläuternder Bericht über das zur Abstimmung vorliegende Projekt «Ein Zentrum für Geschichte und Kultur» verteilt. Darin sind in ausführlicher sowie verständlicher Form das Projekt sowie Vorgehen, Erwartungen und Kostenbereiche beschrieben. Obendrein gibt dieser Bericht auch Auskunft über die Geschichte des betreffenden Gebäudes, woraus der Sinn für die bevorstehenden Anpassungen hervorgeht. Beiden Projekten, Museum Prestegg sowie Diogenes-Theater, kann diese Veränderung nur zum Vorteil gereichen; es soll ein Anziehungspunkt und ein kultureller Leuchtturm für Altstätten entstehen. Zugleich kann dieses Gebäude in der Folge auch für andere Zwecke benutzt werden. Die dargestellte Kostenfolge macht Sinn und ist absolut vertretbar. Unter Berücksichtigung des ausführlichen Berichts zur Urnenabstimmung und den sinnvollen Nutzen sowie der vorliegenden Kostenrechnung empfehle ich, dem Projekt Prestegg zuzustimmen.Alfred Ritz AltstättenEnergiestrategie umsetzenMit der Photovoltaik-Aktion der Rheintaler Gemeinden soll die Erstellung von privaten Solarstromanlagen gefördert werden. Bis vor wenigen Jahren konnten Solarstromproduzenten ihren überschüssigen Strom zu kostendeckenden Preisen ins öffentliche Netz einspeisen. Unterdessen wird sich die Investition in eine Solaranlage kaum je auszahlen, weil die Rheintaler Gemeinden die Tarife für rückgespiesenen Solarstrom aus privaten Photovoltaikanlagen stark gesenkt haben. Sie begründen dies damit, dass diese Tarife durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom geregelt seien und nicht frei bestimmt werden dürfen. Diese Aussage ist so nicht korrekt. In den Empfehlungen des Bundesamtes für Energie steht zusätzlich das Wort «mindestens». Festgelegt ist also nur der Mindestpreis, den die Gemeinden vergüten müssen. Auf der Website www.pvtarif.ch wer- den die Einspeisetarife der 30 grössten EW der Schweiz verglichen. Die veröffentlichten Tarife variieren von 4,75 Rp. bis zu 23 Rp. Obwohl viele Rheintaler Gemeinden das Energiestadt-Label nutzen, entschädigen sie private Photovoltaikbesitzer sehr schlecht für ihren nachhaltig produzierten Strom. Die Förderbeiträge, die mit der Photovoltaik-Aktion der Rheintaler Gemeinden ausbezahlt werden, kompensieren nur einen kleinen Teil. Schön wäre es, wenn auch die Rheintaler Gemeinden die vom Volk angenommene Energiestrategie umsetzen und ökologischen Strom fördern und kostendeckend vergüten würden. Nicht akzeptabel ist es, wenn tiefe Tarife mit einem nicht korrekten Zitieren des Gesetzes begründet werden.Bea SchaeferVorstand glp-Rheintal