28.02.2019

Drogendealer kann auch schimpfen

Vor dem Kreisgericht Rheintal hat sich demnächst ein Mann zu verantworten, der nicht nur an grösseren Drogengeschäften beteiligt gewesen, sondern Kläger zudem mit üblen Bezeichnungen eingedeckt haben soll.

Von gb
aktualisiert am 03.11.2022
Einen vor knapp zwei Jahren fallführenden Staatsanwalt habe der Beschuldigte in E-Mails an eben diesen Staatsanwalt einen "verdammten Hurensohn", "verfluchtes Ungeziefer" und "Hurenkind" genannt, ist in der Tagesordnung des Gerichts zu lesen. Einen anderen Kläger habe der Angeklagte als "Arschloch" und einen "geistig beschränkten Menschen" bezeichnet.Zu Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie diverse Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz gesellen sich noch happigere Vorwürfe. Der Angeklagte soll in massgebender Weise an der Organisation zur Einfuhr von drei Kilo Heroingemisch und einem Kilo Kokaingemisch in die Schweiz beteiligt gewesen sein.Zudem soll er rund drei Kilo Marihuana übernommen und gleichentags in St.Gallen zusammen mit jemand anderem verschiedenen Abnehmern weiterverkauft haben.Am Mittwoch, 27. März hat sich der Angeklagte vor dem Kreisgericht in Altstätten zu veranworten.  

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