Die Gegenstände wurden in Sennwald in den Binnenkanal abgeladen. Ein Fahrzeug befuhr demnach von der Langgasse her den mit einem Fahrverbot belegten Weg bis zum Binnenkanal. Die Kantonspolizei St.Gallen weist erneut darauf hin, dass das Abladen von Abfall strafbar ist und an die Staatsanwaltschaft rapportiert wird.
Personen, welche Angaben zu den Gegenständen oder zur Entsorgung machen können, werden gebeten, sich mit dem Polizeistützpunkt Mels, Telefon: 058 229 78 00, in Verbindung zu setzen.