10.01.2020

Drei Jahre für Bankräuber

Ein in der Schweiz wohnhafter 22-Jähriger hat die Sparkasse Lustenau überfallen und wurde nun dafür bestraft.

Von Christiane Eckert
aktualisiert am 03.11.2022
Warum der junge Mann am Morgen des 30. August bewaffnet die Sparkassenfiliale in Lustenau überfiel, kann niemand so recht nachvollziehen. Er ist weder süchtig, noch hat er wirklich belastende Schulden. Es sei eine «Spontanaktion» gewesen. Er habe unter Druck gestanden, habe Lebensgefährtin und Mutter auch einmal etwas zurückgeben wollen.Der Mann, der im Kanton St. Gallen wohnt und einen Job als Maurerzeitarbeiter hat, erbeutete an jenem Morgen knapp 21000 Euro, am selben Tag wurde er allerdings bereits von der Kantonspolizei Graubünden in Chur verhaftet. An Einkommen verdiente er in seinem Beruf 35 Schweizer Franken pro Stunde, das war ihm offenbar zu wenig und zu unregelmässig.Der Mann war zuvor unbescholtenEin Zeuge hatte einen Hinweis zum Fluchtauto gegeben. Das Liechtensteiner Kennzeichen wurde im Auge behalten. Liechtenstein, Österreich und die Schweiz arbeiteten erfolgreich zusammen, somit währte die Flucht des Räubers nicht lange.Bislang war der Mann unbescholten gewesen, nach der Festnahme legte er sofort ein Geständnis ab. Die Beute gab er zurück, den Schaden, der durch die Schliessung der Bank entstanden war, bezahlte er ebenfalls sowie sämtliche damit zusammenhängende Unkosten. Der bedrohten Kassiererin überwies er 500 Euro Schmerzensgeld, womit der Maurer etliche Milderungsgründe auf seiner Seite hat.Die Strafe soll abschreckenDass der Raub trotz des Umstandes, dass die Gasknallpistole nicht geladen war, ein bewaffneter und somit schwerer Raub war, treibt den Strafrahmen auf 15 Jahre. «Man muss im Auge behalten, dass andere von solchen Taten abgehalten werden sollen», so der Staatsanwalt.Mit drei Jahren hat der Verurteilte Glück im Unglück. Er will nach der Haft wieder arbeiten, seine Familie steht hinter ihm und er akzeptiert die Strafe. Während der U-Haft in Feldkirch kann der 22-Jährige als Hausarbeiter arbeiten. «Ich bin froh, etwas tun zu können. Ich bekomme für Tätigkeiten wie Müll leeren oder Zellen reinigen 250 bis 280 Euro pro Monat», hat er sich mit seiner Situation abgefunden. Der Staatsanwalt gibt vorerst keine Erklärung ab. Somit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

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