Der Dorfplatz kann mit einer Bewilligung des Gemeinderats für Veranstaltungen genutzt werden, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Dabei haben einheimische Nutzer und Veranstaltungen für öffentliche Zwecke Vorrang.
Auch das Marktwesen ist reglementiert. Eine Wegleitung sowie der Tarif für die Nutzung des Dorfplatzes werden noch erlassen. Das neue Reglement über die Benützung des Dorfplatzes Diepoldsau untersteht vom 30. April bis 29. Mai dem fakultativen Referendum. Das Reglement tritt nach durchgeführtem Referendumsverfahren in Kraft.