Kündigt ein Mitarbeiter oder wird ihm gekündigt, wird er unter Umständen per sofort freigestellt. Tritt er bereits während der Kündigungsfrist eine neue Stelle an, ohne dass der frühere Arbeitgeber davon weiss, kassiert er eine Zeit lang zwei Löhne.Die Rheintaler Kantonsräte Markus Wüst (SVP, Oberriet) und Patrick Dürr (CVP, Widnau) fordern nun zusammen mit dem Werdenberger Kantonsrat Thomas Toldo (FDP, Sevelen) vom Kanton Massnahmen, dass es zu keinen solchen ungerechtfertigten Lohnzahlungen für freigestellte Kantonsmitarbeitende kommt.In der Privatwirtschaft gelte der Grundsatz, dass der frühere Arbeitgeber informiert werden müsse, wenn vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Stelle angetreten wird, schreiben sie in ihrer Interpellation. Jener müsse dann allenfalls noch die Differenz aufzahlen, sollte der Arbeitnehmer an seiner neuen Stelle weniger verdienen als bei der vorherigen Anstellung.Es würden allerdings teils Vereinbarungen abgeschlossen, die einen Widerruf der Freistellung ausschliessen. In diesem Fall sei der freigestellte Mitarbeiter nicht mehr verpflichtet, den früheren Arbeitgeber über einen Stellenantritt während der Kündigungsfrist auf dem Laufenden zu halten – er kassiert dann also vorübergehend doppelt.Dürr, Toldo und Wüst wollen nun von der Regierung wissen, ob der Kanton ebenfalls solche Vereinbarungen auf unwiderrufliche Freistellungen abschliesst. Sie lassen auch durchblicken, dass sie doppelte Lohnzahlungen, die sich daraus ergäben, für unangebracht und für eine Verschleuderung von Steuergeldern hielten.Max Tinner