17.05.2018

Doppelfunktionen sind nicht mehr möglich

Vakanzen in verschiedenen Kommissionen konnten neu besetzt werden. Der Gemeinderat hat die Struktur der Kommissionen überprüft und beschlossen, die Doppelfunktionen Aktuariat und stimmberechtigtes Mitglied zu trennen.

Aktuarinnen und Aktuare in einem Angestelltenverhältnis mit der Gemeinde Lutzenberg werden zukünftig mit beratender Stimme in den Kommissionen Einsitz haben. Mit Beginn des neuen Amtsjahres am 1. Juni hat der Gemeinderat folgende Vakanzen neu besetzen können: Neue Mitglieder in der Finanzkommission sind Reinhard Goerge und Aline Schneider-Schmid. Pascal Langenegger ist neu in der Bau- und Umweltkommission, Corina Ziegler-Linder und An­dreas Tonner nehmen Einsitz in der Baubewilligungskommission.Forstkommission reaktiviertAn der Zusammenkunft mit den Landwirten der Gemeinde Lutzenberg am 20. Februar wurde bemängelt, dass die Forstkommission seit 20 Jahren nicht mehr aktiv sei. Es wurde gewünscht, dass diese Kommission die Arbeit wieder aufnimmt oder eine neue Kommission geschaffen wird. Der Gemeinderat hat dieses Anliegen aufgenommen, den bestehenden Ressortbeschrieb mit dem Aufgabengebiet «Landwirtschaft» ergänzt. Die somit neu konstituierte Forst- und Landwirtschaftskommission setzt sich wie folgt zusammen: Präsident ist Peter Schalch (Gemeinderat). Mitglieder sind: Josef Eugster, Peter Züst, Hans Beerli (Heiden)und Jakob Niederer. Die Mitglieder der erweiterten Kommission beraten den Gemeinderat in allen Belangen der Landwirtschaft. Sie sind zuständig für die Behandlung landwirtschaftlicher Themen, die von allgemeinem Inte­resse sind, und sind Ansprechpartner für die Pächter der ge­- meindeeigenen Grundstücke.Kindergarten GitzbüchelDie Schulkommission erwartet im neuen Schuljahr den Eintritt von 27 Kindern in den Kinder-garten. Um den Kindern gerecht zu werden, ist eine Pensenauf­stockung mit der Schaffung einer zusätzlichen 50-Prozent-Stelle notwendig. Als Sofortmassnahme hat der Gemeinderat be-schlossen, diese Stelle einstweilen befristet für das nächste Schuljahr zu schaffen. Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. f Gemeindeordnung beschliesst der Gemeinderat über die Schaffung neuer und die Aufhebung bestehender Stellen für das Gemeindepersonal, ungeachtet der in Art. 22 Abs. 2 geregelten Finanzkompetenz.Liegenschaft «Alpenblick»Da die angestrebte Arrondierung der Parzelle «Alpenblick» nicht zustande kam, soll – als Vorarbeit für den zu erlassenden Sondernutzungsplan – eine Vorstudie ausgearbeitet werden. Sie soll aufzeigen, wie viele «für Familien bezahlbare» Einfamilienhäuser erstellt und angeordnet werden können. Für die Ausarbeitung hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit von 9600 Franken gesprochen und den Auftrag der Schluchter Architekturbüro GmbH, Rheineck, er-teilt. (gk)

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