19.02.2019

Doppeleinsacker sind die Ausnahme

Kantonsrat. Kantonsmitarbeitende, denen gekündigt wird und die freigestellt werden, sollen nicht doppelt verdienen, wenn sie bereits während der Kündigungsfrist eine neue Stelle antreten. Dies forderten die Rheintaler Kantonsräte Markus Wüst (SVP, Oberriet) und Patrick Dürr (CVP, Widnau) zusammen mit dem Werdenberger Kantonsrat Thomas Toldo (FDP, Sevelen) in einem Vorstoss.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Die Antwort der Regierung freut die Interpellanten: Freistellungsvereinbarungen, die solches ermöglichen, seien auch beim Kanton die Ausnahme. In 20 von 24 Freistellungen in den Jahren von 2015 bis 2018 sei vereinbart worden, dass ein anderweitig erzieltes Einkommen zu melden ist und den Lohnzahlungen des Kantons angerechnet wird.In den vier Fällen, in denen darauf verzichtet wurde, sei dies in Würdigung der Umstände des Einzelfalls geschehen. Diese Möglichkeit zu verbieten hält die Regierung nicht für zielführend. Es würde den Gestaltungsspielraum für einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen erheblich einschränken, schreibt sie und erinnert weiter, dass einvernehmliche Freistellungsvereinbarungen letztlich darauf ausgerichtet seien, unter Umständen schon länger andauernde Arbeitskonflikte beizulegen. Dies liege ebenfalls im Interesse des von den Interpellanten geforderten sorgsamen Umgangs mit Steuergeldern.

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