18.03.2019

Dobler und die Drohne

Der St. Galler FDP-Nationalrat Marcel Dobler filmte sich mit einer Drohne auf der Skipiste in Flims. Doch dürfen Drohnen in Skigebieten überhaupt eingesetzt werden?

FDP-Nationalrat Marcel Dobler fuhr am Sonntag Ski – und teilte ein von einer Drohne gemachtes Video mit seinen Followern auf Facebook. «Die FDP steht für Fortschritt», schreibt er dazu. «Das Selfie 2.0 ist das Dronie.»«Ich fand es eine lustige Idee, mich beim Skifahren in Flims filmen zu lassen», sagt Dobler. Mit einer regulären Drohne ist es schwierig, ein Objekt auch bei schneller Bewegung im Fokus zu behalten. Dobler hat deshalb die sogenannte «Follow me»-Funktion benutzt. Durch diese behält die Drohne ein Objekt im Blick und folgt ihm dann automatisch. Dobler war am Sonntag mit seiner Frau unterwegs. Diese hielt laut Aussage des FDP-Politikers auch die Steuerung der Drohne in der Hand. Alleingänge sind mit der «Follow me»-Funktion gesetzlich verboten: Es fehlt dann der Sichtkontakt auf die Drohne wie auch die Möglichkeit, bei einem Problem schnell einzugreifen. Eine Bewilligung ist nicht immer nötigDrohnen in Skigebieten fliegen zu lassen ist erlaubt – allerdings mit gewissen Einschränkungen. Grundsätzlich gelten die regulären Bestimmungen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl). In Sperrzonen wie in der Nähe von Flugplätzen oder Naturschutzgebieten dürfen Drohnen nur mit einer Bewilligung zum Einsatz kommen. Diese Sperrzonen können auf der Website des Bazl auf einer interaktiven Karte geprüft werden. Kantone können aber gemäss der Verordnung über Luftfahrzeuge «Vorschriften zur Verminderung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde» erlassen. Besonders strenge Regelungen kennt etwa der Kanton Genf. Auch Gemeinden können mit Befugnis des Kantons Gebiete im Luftraum sperren. So hat etwa Rapperswil ein Flugverbot ausgesprochen und macht Besucher mit Schildern darauf aufmerksam. Auch Flims kennt ein lokales Flugverbot: Im Skigebiet, in dem Marcel Dobler unterwegs war, ist der Einsatz erlaubt, für das Gebiet über und rund um den Caumasee nicht. In den Skigebieten St. Moritz, Saas Fee oder Zermatt ist der Einsatz von Drohnen verboten. Es reicht nicht, die Karte des Bazl anzuschauenUm sicher zu sein, dass man die Drohne auch wirklich einsetzen darf, reicht es deshalb nicht, nur die Karte des Bazl zu konsultieren. Lokale Verbote sind da­- rin nicht verzeichnet. Christian Schubert, Mediensprecher des Bundesamts für Zivilluftfahrt, appelliert an die Eigenverantwortung der Drohnenpiloten: «Wer eine Drohne fliegen will, muss sich wie jeder andere Pilot auf den Flug vorbereiten.»Dazu gehöre, sich über die Begebenheiten zu informieren: Wo will man fliegen? Sind dort Flugzeuge oder Menschen anzutreffen? Braucht man eine Bewilligung? Das ist nicht nur bei einem Einsatz in der Nähe eines Flughafens der Fall. Ebenfalls eine Bewilligung braucht es für einen Drohnenflug bei einem Blaulichteinsatz oder über Menschenansammlungen. Auch für Hochzeiten oder Betriebsanlässe ist sie nötig. Je dichter Menschen beieinanderstehen, desto grösser ist das Risiko, dass beim Absturz einer Drohne eine Person verletzt werden kann. Christian Schubert vom Bundesamt für Zivilluftfahrt sagt deshalb: «Ein Anruf bei der Polizeistelle kann gegebenenfalls Ärger ersparen. Denn diese kann über lokale Verbote informieren. (lw)

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