17.11.2020

Digitaler Strassen- und Wanderwegplan

Der Strassenplan sowie der Fuss-, Wander- und Radwegplan kommen in digitaler Fassung in die öffentliche Auflage.

Wer in der Schweiz ein Grundstück besitzt, kann es nicht einfach so nutzen, wie er will. Es sind Rahmenbedingungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden entstanden sind. Diese sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kurz Öreb) sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtend.Mit dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (Öreb-Kataster) werden diese Informationen digital zugänglich gemacht. Davon profitieren sowohl Grundstückbesitzer als auch die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes, Behörden und öffentliche Verwaltungen. Die Umsetzung wird schweizweit jeweils zwischen dem Kanton und den Gemeinden koordiniert. Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat beschlossen, das Projekt «Einführung Öreb-Kataster» mit dem Projekt «eGovernment St. Gallen digital» zu bündeln.Daten auf den aktuellen Stand gebrachtIm Kanton St. Gallen werden der Gemeindestrassenplan sowie der Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) ebenfalls in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (Öreb-Kataster) aufgenommen. Für die Aufnahme in den Kataster muss jede Gemeinde die vorhandenen Plandaten systematisch überprüfen, damit sie den Anforderungen des digitalen Katasters genügen. Der Gemeindestrassenplan von Widnau aus den Jahren 1991 und 1996 wurde in Absprache mit den kantonalen Amtsstellen überarbeitet. Die nun vorliegenden Geodaten des Gemeindestrassenplans sowie des Fuss-, Wander- und Radwegplans wurden anhand der Liste der genehmigten Teilstrassenpläne der Gemeinde Widnau auf den aktuellen Stand gebracht. Da sich die Vermessungssituation im Verlauf der Jahre geändert hat und durch die Modernisierung der Vermessungstechniken und der digitalen Datenhaltung viel exakter wurde, können die digitalen Planunterlagen geringfügige Differenzen zum ehemals «papierenen» Teilstrassenplan aufweisen. Die Auflage der bereinigten digitalen Pläne findet vom 19. November bis 18. Dezember statt. Der Strassenplan sowie der Fuss-, Wander- und Radwegplan können während der Öffnungszeiten im Gemeindehaus, 1. Stock, besichtigt werden. Auch sind die Unterlagen auf www.widnau.ch (Publikationen) zu finden. Bei Fragen erteilt das Grundbuchamt gern Auskunft: Telefon 071 727 03 23, oder E-Mail grundbuchamt@widnau.ch. (gk)

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.