Der Grund für die verzögerte Gültigkeit liegt im Konsumentenschutz des Nachbarlandes. Gemäss der Europäischen Richtlinie für Konsumentenschutz können Kundinnen und Kunden von einem Onlinekauf zurücktreten. Die digitale Vigenette ist deshalb erst nach 18 Tagen gültig.Wer ab 1. Februar die Gebühr online bezahlen möchte, sollte sich dies rechtzeitig – bis 14. Januar – überlegen.Hat man diesen Termin verpasst, kann man ein herkömmliches Pickerl kleben, oder nach Hohenems fahren. Dort steht ein Verkaufsautomat für digitale Vignetten bereit. Diese Möglichkeit zu nutzen, bietet sich besonders bei Zehn-Tages- und Zwei-Monats-Vignetten an.