Rüthi 11.07.2024

Dieses Jahr gibt es keine Bundesfeier - Gemeinde hofft für 2025 auf Initiative aus der Bevölkerung

Das Problem ist nicht neu: Im Sommer sind viele Einheimische in den Ferien, die Nachfrage für eine 1.-August-Feier ist gering, der Aufwand aber hoch.

Von gk/hb
aktualisiert am 11.07.2024

Der Rüthner Gemeinderat hat deshalb beschlossen, in diesem Jahr auf einen 1.-August-Anlass zu verzichten. In den letzten Jahren fiel der Rahmen unter Federführung der Gemeinde etwas kleiner aus, statt Brunch wurde Wurst mit Brot angeboten. Nicht fehlen durfte hingegen ein Festredner. 2022 kam zum Beispiel Ständerat Benedikt Würth zu Besuch. Da die Feier jeweils draussen auf dem Schulgelände geplant war, kam die Wetterabhängigkeit mit ins Spiel. Letztes Jahr musste die Feier kurzfristig abgesagt werden.

Während vieler Jahre kümmerte sich die Musikgesellschaft um den 1.-August-Anlass, auch die Mitglieder des Hundesports waren schon für die Durchführung verantwortlich. Dies hatte den Vorteil, dass die Vereinsmitglieder als Helfende für den Brunch in der Mehrzweckhalle im Einsatz standen und sie auch zahlreiche Angehörige und Bekannte für die Teilnahme am Anlass gewinnen konnten.

Gemeinderat hofft auf Initiative aus der Bevölkerung

Dass bewusst auf eine Feier verzichtet wird, soll nicht zur Regel werden. Für das kommende Jahr sucht der Gemeinderat Personen oder Gruppen, die den 
1.-August-Anlass organisieren. Wie auf der Gemeindewebseite zu lesen ist, dürfen sich Interessierte mit der Gemeindepräsidentin Irene Schocher in Verbindung setzen.

Abbrennen von Feuerwerk nur am 1. August

Der Gemeinde ist es ein Anliegen, auf den Umgang mit Feuerwerk hinzuweisen. In den vergangenen Jahren wurden bei 
der Gemeinde mehrere Lärmklagen aus der Bevölkerung eingereicht. Gerügt wurde das Abbrennen von Feuerwerk an den Tagen vor und nach dem Nationalfeiertag. Der politischen Gemeinde fehlt eine gesetzliche Grundlage. Weder das eidgenössische Sprengstoffgesetz noch die dazugehörigen Verordnungen regeln das Abbrennen von Feuerwerk mit einer zeitlichen Beschränkung. Dass Feuerwerk nur am 1. August abgebrannt werden darf, entwickelte sich aus der Praxis. Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung zur Rücksichtnahme auf und bittet, an den Tagen vor und nach dem 
1. August kein Feuerwerk abzubrennen.

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