27.01.2021

Die Strassen um Altstätten werden leiser

Im Rathaus liegen derzeit die Pläne für die Sanierung der Kantonsstrasse Nr. 1 auf. Das Hauptanliegen ist die Reduktion des Lärms.

Von Kurt Latzer
aktualisiert am 03.11.2022
Der Kanton muss seine Strassen sukzessive lärmsanieren. Im Rheintal sind als nächstes Abschnitte der Kantonsstrasse Nummer 1 zwischen Altstätten, Marbach und Oberriet an der Reihe.Um welche Abschnitte es sich genau handelt, ist der Veröffentlichung der Auflage nicht zu entnehmen. Die Pläne des Lärmsanierungsprojekts liegen noch bis am 18. Februar im Rathaus Altstätten auf.Ein Flüsterbelagan den Stadtgrenzen«Die Lärmsanierung der Kantonsstrasse 1 in Altstätten reicht von der Gemeindegrenze Marbachs bis ausgangs Altstätten, in Richtung Oberriet», sagt Sam Lanners, Projektleiter in der Fachstelle für Immissionen des Baudepartementes St. Gallen, auf Anfrage. Von den Massnahmen nicht betroffen sind kleine, bereits lärmsanierte Strassenabschnitte im Städtli.Die Fachleute haben in den Projektabschnitten nicht nur den derzeitigen Lärm gemessen. Sie errechnen auch, welchem Lärmpegel die Anwohner in 15 bis 20 Jahren ausgesetzt sein könnten. Im Rahmen des aufliegenden Projekts kommt fast ausschliesslich sogenannter Flüsterbelag zum Einsatz. Die spezielle Schicht zuoberst auf der Fahrbahn ist etwa drei Zentimeter dick.«Wir verwenden momentan zwei unterschiedliche Belagsarten. Auf geraden Strassenabschnitten bringen wir einen wirksameren Deckbelag auf. Der Lärm ist dort um etwa drei Dezibel reduziert», sagt Sam Lanners. Will heissen: Die Lärmreduktion kommt etwa der Halbierung des Verkehrs gleich. In den kurvigen Abschnitten im Städtli, wie beispielsweise auf der Churerstrasse, lassen die Planer einen weniger wirksamen Deckbelag einbauen.Lärm reduziert sich um bis zu sechs DezibelWeil der Belag in den Kurven unter den Schwerkräften von Autos und Lastwagen mehr leidet, muss der Belag härter sein. In diesen Abschnitten fällt die Lärmreduktion auf lange Sicht etwas geringer aus, nämlich ein Dezibel.Lanners sagt: «Diese Werte gelten allerdings erst ab einer bestimmten Zeit. Solange der Deckbelag neu ist, reduziert sich der Lärm von rollenden Fahrzeugen auf bis zu sechs Dezibel.» Zusätzlich zur neuen Fahrbahn bekommen einzelne Häuser Schallschutzfenster.Lärmschutz unabhängig von TotalsanierungenDie Kantonsstrasse zwischen Altstätten und Heerbrugg soll in den nächsten Jahren komplett saniert, die Fahrbahnen verengt werden. Diese Pläne lösten bei Infoveranstaltungen heftige Reaktionen aus.Wie sinnvoll ist es, vor der geplanten Totalsanierung einen Flüsterbelag einzubauen? «In Marbach und Rebstein ist noch kein Flüsterbelag eingebaut. Der ist dort erst im Rahmen der Komplettsanierung vorgesehen», sagt der Projektleiter. In besagtem Abschnitt seien bereits viele Schallschutzfenster montiert.«In Marbach, Rebstein sowie Heerbrugg gibt es bereits rechtskräftige Lärmsanierungsprojekte. Hier wurden vor allem Schallschutzfenster eingebaut. Im Rahmen der Komplettsanierung der Kantonsstrasse Marbach – Heerbrugg wird auch in diesen Ortschaften ein Flüsterbelag eingebaut», sagt Sam Lanners. Die Lärmsanierung der Oberrieterstrasse ist nächstes oder übernächstes Jahr geplant. Dabei handelt sich um die Komplettsanierung eines grossen Teils dieser Strasse. Lärmsanierung bezahlt der VerursacherDer Kanton St. Gallen erstellt ein Lärmbelastungskataster. In der Beschreibung heisst es: «Heute ist der Strassenlärm die dominierende Lärmquelle.» Die Erstellung eines Belastungskatasters schreibt der Bund den Kantonen vor. Die Auflistung von belasteten Gebieten dient als Grundlage für die Planung und die Umsetzung nötiger Massnahmen. St. Gallen hat sein Gebiet in vier Lose eingeteilt, die jeweils ausgeschrieben werden. Möglichkeiten, die Ziele zu erreichen, sind lärmärmere Strassenbeläge, Lärmschutzwände und Schallschutzfenster. Auf den Strassenlärm durch rollende Fahrzeuge wirken mehrere Faktoren: Die Breite und die Beschaffenheit von Pneus und Fahrzeugen, ihr Tempo, der Strassenbelag, das Wetter, die Tages- und die Jahreszeit. Weil der Bund auch beim Strassenlärm nach dem Verursacherprinzip handelt, müssen die Kantone für die Lärmsanierung ihrer Strassen selbst aufkommen.

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