Die Gemeinden von Rüthi bis St. Margrethen haben in einer koordinierten Aktion ihre Abfallreglemente überarbeitet, angeglichen und der heutigen Zeit angepasst. Nach wie vor behält jedoch jede Gemeinde ihr eigenes Reglement. Diese unterscheiden sich inhaltlich nicht wesentlich voneinander. In den modifizierten Abfallreglementen aufgenommen wurden neue Sammelmöglichkeiten, wie etwa der Einsatz von Unterflursystemen.
Während der Referendumsfrist vom 26. September bis 4. November sind keine Begehren eingegangen. Der Stadtrat hat beschlossen, das Abfallreglement am 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Die alte wie auch die neue Version des Reglements sind auf der Website sowie auf der Publikationsplattform einsehbar.
Stadt schliesst sich regionaler Lösung an
Der KVR hat eine regionale Grüngutlösung erarbeitet, welcher sich die Stadt Altstätten angeschlossen hat. Neu werden zehn statt bisher acht Sammlungen jährlich angeboten. Folgende Gebühren sind vorgesehen: 140-Liter-Abfallbehälter (inkl. Bündel) 5 Franken (bisher 3 bzw. 6 Franken), 240-Liter-Abfallbehälter 10 Franken (bisher 12 Franken); 700-Liter-Abfallbehälter werden nicht mehr angeboten (bisher 30 Franken), 800-Liter-Abfallbehälter 30 Franken (bisher 36 Franken), Jahresvignette für 240-Liter-Abfallbehälter 90 Franken (neues Angebot).
Bisherige Grundgebühr von fünf Franken entfällt
Bisher wurde eine Grundgebühr von fünf Franken pro Haushalt und Jahr mit der Strom- und Wasserrechnung erhoben. Diese Grundgebühr wird das letzte Mal mit der Jahresschlussrechnung 2022 in Rechnung gestellt. Neu wird die Grüngutsammlung gänzlich über die Gebührenmarken finanziert.
Die Grünabfuhrmarken der Stadt Altstätten können bis am 30. Juni 2023 benutzt oder beim Einwohneramt der Stadt Altstätten gegen neue Grüngutsammelmarken vom KVR umgetauscht werden. Die neuen Grüngutsammelmarken werden zirka einen Monat vor der ersten Sammlung verfügbar sein.