In der Folge hat die Gemeinde diverse Anpassungen an den Ortsplanungsinstrumenten vorgenommen. Eine zweite Mitwirkung startet Anfang 2025.
Die 50 Eingaben hat die Ortsplanungskommission ausgewertet und intensiv diskutiert. Im Anschluss wurden in Rücksprache mit dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg) Anpassungen an Baureglement, Zonenplan und Richtplan festgelegt. Personen, die eine Eingabe getätigt haben, erhalten ein individuelles Antwortschreiben, das den Umgang mit ihrem Anliegen beschreibt und die gestellten Fragen beantwortet.
Vorerst keine Arbeitszone Falbenau
Eine der wichtigsten Änderungen gegenüber dem Stand der Mitwirkung vom Februar 2024 betrifft die bisher angestrebte Entflechtung von Wohnen und Arbeiten durch die Einzonung der Arbeitszone Falbenau und gleichzeitige Reduktion der Mischzonen (Wohn-Gewerbezonen und Dorfkernzonen). Vertiefte Abklärungen mit dem Areg zeigten, dass die Einzonung der Arbeitszone Falbenau aufgrund der fehlenden regionalen Zustimmung in den nächsten Jahren nicht genehmigt würde.
Zusätzlich wurde in der Mitwirkung die Entflechtungsstrategie von den betroffenen Gewerbebetrieben stark kritisiert, da sie nur noch innerhalb der Bestandesgarantie bestehen könnten und in der Weiterentwicklung stark eingeschränkt wären. Ausserdem signalisierten Teile der betroffenen Grundeigentümerschaften, dass das Land im Gebiet Falbenau derzeit nicht erhältlich ist. Aus diesen Gründen hat die Ortsplanungskommission entschieden, dass die Entflechtungsstrategie reduziert wird. Somit wird mehrheitlich an den heutigen Mischzonen festgehalten.
Baureglement wird flexibler
Eine weitere wichtige Änderung betrifft das neue System von Gebäudelänge und -breite zur Ablösung der Ausnützungsziffer. Dieses wurde nochmals intensiv diskutiert und anhand verschiedener Beispiele untersucht. Neu sieht die Ortsplanungskommission eine Flexibilisierungsregelung im Baureglement vor, die besonders bei speziellen Gebäude- oder Parzellenformen Abhilfe schaffen, den Übergang vom heutigen zum neuen Baureglement erleichtern und trotzdem die Anwendung für die Bauverwaltung vereinfachen soll.
Zusätzlich werden kleinere Anpassungen an den Instrumenten vorgenommen, z.B. Zwecke von Sondernutzungsplanpflichten ergänzt, Nutzungsbeschränkungen präzisiert, Lärmempfindlichkeitsstufen an heutige Werte angepasst, Erschliessungspfeile und Entwicklungsgebiete Arbeitszonen an die neue Ausgangslage angepasst.
Aufgrund dieser Anpassungen an den Ortsplanungsinstrumenten ist eine zweite Mitwirkung vorgesehen. Da bei einzelnen Themen noch weitere Abklärungen nötig sind, wird die zweite Mitwirkung voraussichtlich erst Anfang des nächsten Jahres stattfinden können.
Mitwirkung zur Gesamtschutzverordnung
Derzeit werden auch die Gesamtschutzverordnung inkl. integrierter Schutzverordnung «Alter Rhein» revidiert und das neue Nutzungsreglement Alter Rhein (Hohenemserkurve) erarbeitet. Diese Instrumente werden im November und Dezember der Mitwirkung unterstellt. Als Auftakt zur Mitwirkungsphase findet am 7. November 2024 ab 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Kirchenfeld eine Infoveranstaltung statt.