08.06.2022

Die Ortsplanung soll Rheinecks Qualitäten ans Licht bringen

Wo und nach welchen Vorgaben künftig Wohnbauten entstehen sollen und können, war Thema des Infoabends gestern im Hechtsaal.

Von hb
aktualisiert am 02.11.2022
«Innenentwicklung kommt vor Aussentwicklung». Mit diesem im Bundesgesetz verankerten Grundsatz begrüsste Stadtpräsident Urs Müller die rund 25 Interessierten, die einen überschaubaren, fast schon familiären Kreis bildeten. Sie hörten eine Einführung in den Strategieplan der Innenentwicklung und in das Raumkonzept, die der Stadtrat am 10. Mai freigegeben hat. Gemäss kantonaler Prognose ist in Rheineck bis ins Jahr 2040 mit einem Bevölkerungswachstum von 17 Prozent zu rechnen, was 582 zusätzlichen Personen entspricht.  Nach einem Rückblick auf die Siedlungsentwicklung nahm Raumplaner Armin Meier detailliert Bezug zu verschiedenen Aspekten aus heutiger Sicht, die er der Einfachheit halber unter dem Stichwort Raumplanung 2.0 zusammenfasste.Wo wäre Entwicklung sinnvoll und wo nicht?Bauzonen sollen nur noch unter einschränkenden Vorgaben vergrössert werden dürfen. Bei der Innenentwicklung geht es darum, auf bestehenden Grundstücken zu bauen. Armin Meier erwähnte das Beispiel eines älteren Hauses mit grossem Garten, bewohnt von einem Paar, das es erbaute, die erwachsenen Kinder aber längst ausgezogen sind. Ein solches Haus sei nicht haushälterisch genutzt. Hier liege viel Potenzial. Etwa in einer Renovation, was den Quartiercharakter bewahren würde. Umstrukturierungen, womit Neubauten gemeint sind, wären beispielsweise für nicht mehr genutzte Gewerbeflächen anwendbar. Rheineck ist mitten im Prozess, die Weichen der Ortsplanung zu stellen und ruft die Bevölkerung dazu auf, mitzuwirken. Es werden weitere Informationsveranstaltungen zum Thema folgen. Ab dem Herbst wird die Revision der Richtplanung an die Hand genommen. Der Richtplan ist die Grundlage des Zonenplans, des Baureglements und der Schutzverordnung. Aus diesem Grund wird er auch später der Mitwirkung unterstellt. Zonenplan und Baureglement definieren zusammen die Nutzungsart und die Nutzungsintensität des Bodens. Der Zonenplan ist grundeigentümerverbindlich und unterliegt einem Rechtsmittelverfahren. Damit ist gemäss Mitteilung des Stadtrates indes nicht vor 2024 zu rechnen. Hinweis: Am 2. Juli findet im Zusammenhang mit der Ortsplanung ein Ortsrundgang in Rheineck statt. Gestartet wird beim Rathaus. Die Bevölkerung ist eingeladen, daran teilzunehmen. Anmeldungen per E-Mail: stadtkanzlei@rheineck.ch oder Telefon  071 886 40 21.

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